Vorbereitungen im Einwohner- und Wahlamt Neuer Personalausweis mit Computerchip

 Foto: red

BAYREUTH.Das Einwohner- und Wahlamt der Stadt hat sich auf die Einführung des neuen Dokuments zum Monatsanfang vorbereitet. Oberbürgermeister Michael Hohl war einer der ersten, die den neuen Ausweis beantragten.

 
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Zum 1. November wurde bundesweit ein neuer Personalausweis eingeführt. Das Geheimnis des neuen Personalausweises, der im praktischen Scheckkartenformat daherkommt und somit die gleiche Dimension hat wie Kredit- und EC-Karten oder auch der neue Führerschein, ist ein integrierter Computerchip. Die auf ihm gespeicherten Daten können mit einem speziellen Änderungsterminal durch die Pass- und Meldestelle modifiziert werden, ohne dass etwa ein neuer Ausweis ausgestellt werden müsste. Das Einwohner- und Wahlamt der Stadt hat sich für die Einführung des neuen Personalausweises umfassend gerüstet. In den vergangenen Wochen wurden die Räume der Pass- und Meldestelle im Neuen Rathaus umgebaut, um noch mehr Diskretion beim Beantragen des Personalausweises zu gewährleisten.

Nur auf Antrag

Wer den neuen Personalausweis haben möchte, muss zunächst einen Antrag stellen. Hierfür stehen beim Einwohner- und Wahlamt Mitarbeiter an sechs Schaltern zur Verfügung. Mitzubringen ist ein geeignetes Passbild, das die Anforderungen in Sachen Biometrie erfüllt. Wer will, kann auch zwei Fingerabdrücke nehmen lassen, die dann auf dem Personalausweis-Chip abgespeichert werden.

Sind die Formalitäten im Rathaus erledigt, werden die Daten an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt, die die Ausweise produziert. Von dort bekommt der Antragsteller prompt eine Benachrichtigung, dass sein Ausweis hergestellt wird. "Das heißt aber nicht, dass das Dokument auch gleich hier bei uns in Bayreuth abgeholt werden kann", erklärt Horst Mader, Leiter des Einwohner- und Wahlamtes. Bis dahin können durchaus drei bis vier Wochen vergehen.

Bezahlt wird übrigens gleich beim Beantragen. Der neue Personalausweis kostet 28,80 Euro; wer unter 24 Jahre alt ist, zahlt 22,80 Euro. Damit verfällt die bisher gewährte Gebührenfreiheit für den ersten Personalausweises.

Online-Funktion

Beim Abholen des neuen Ausweises entscheidet dessen Inhaber, ob die Online-Funktion des neuen "Perso" aktiviert werden soll oder nicht - übrigens keine Entscheidung für die Ewigkeit. Gegen Gebühr kann dies auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder geändert werden.

Und wozu überhaupt eine Online-Funktion? Das Ausweisen im Internet und auch an Automaten kann zukünftig mit den neuen Personalausweis erfolgen. Auch beim Ausfüllen von Formularen versprechen sich die Schöpfer des neuen Ausweises Erleichterungen. Was bisher per Hand erfolgen musste, kann dann der Computer im Zusammenspiel mit einem speziellen Lesegerät und der dazugehörenden Software übernehmen. So könnten unter Umständen ganze Behördengange in Zukunft überflüssig werden. Aber auch bei Kauf- und Verkaufsaktionen in Internet-Shops könnte die Online-Funktion des neuen Personalausweises künftig eine wichtige Rolle spielen. Gleiches gilt für Verkaufsautomaten für Fahrkarten, bei Mietservices für Autos oder Fahrräder oder beim Einchecken im Hotel.


Symbolbild: pa

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