Start und Landung für Jets möglich
Auf der Asphaltbahn könnten sogar Business-Jets starten und landen, wozu zahlreiche technische Vorkehrungen notwendig seien. Auch der Personalbestand des Flugplatzhalters sei fast ausschließlich zu diesem Zweck beschäftigt. Für die Segelflugflächen müsse die Stadt im Wesentlichen nur einen regelmäßigen Grünschnitt erbringen in den zitierten Vertragsverhandlungen zwischen Stadt und Verein gehe es aber auch hier um neue Regelungen.Anders als von den CDM-Gutachtern behauptet, würden die Beziehungen zwischen Stadt und LSG heute natürlich nicht per Handschlag und aus Gewohnheit geregelt, sondern basierten auf dem Übernahme-Vertrag von 1973. Dass sich die Interessen der Stadt seither geändert haben, könne dem Verein nicht zum Vorwurf gemacht werden. Auch deshalb sieht sich die LSG von den Gutachtern zu Unrecht an den Pranger gestellt. Der Verein habe außerhalb seiner eigenen Grundstücke keine Verpflichtungen mehr, und dass die Mitglieder dennoch ehrenamtlich Leistungen zur Pflege der Betriebsflächen erbringen, sei ihnen umso höher anzurechnen.Da der Flugplatz gewiss nicht an Kapazitätsengpässen leide, ist die Aussage des Gutachters, das maßgebliche Problem am Flugplatz stelle der extrem hohe Anteil des Segelflugverkehrs dar mehr als nur absurd. Der Segelflug ist das wertvollste Markenzeichen des Bayreuther Flugplatzes.
eng/Foto: red