Verein sieht sich durch Flugplatz-Gutachter an den Pranger gestellt Luftsportgemeinschaft Bayreuth: Falsche Vorwürfe

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BAYREUTH. Die Luftsportgemeinschaft Bayreuth verwahrt sich im Zusammenhang mit einem Gutachten von CDM Consult zum Flugplatz Bayreuth gegen „falsche Vorwürfe“.

 
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Die Berichterstattung des Kurier vom 11. September 2010 enthalte wie schon die Berichterstattung zur Sparliste vom 10. Juli 2010 – beide Male hatten wir aus den Gutachten zitiert – „massive Falschbehauptungen zur Rolle der Luftsportgemeinschaft am Flugplatz“, heißt es in einer Pressemitteilung des Vorstandes. Der Verein sieht seinen Ruf dadurch massiv beschädigt.

Ehrenamtliches EngagementIn den genannten Artikeln wurde unter anderem aus dem Gutachten von Rödl & Partner zitiert, wonach die „LSG weder Leistungen für die Pflege und den Betrieb des Flugplatzes erbringe“. Diese Behauptung sei unwahr und habe viele Vereinsmitglieder vor den Kopf gestoßen, die sich regelmäßig an den Arbeiten beteiligen – rein ehrenamtlich.

So halte die LSG in Absprache mit der Stadt insbesondere die Grasbahnen instand. Erst zu Beginn der laufenden Flugsaison seien wieder zahlreiche Stellen ausgebessert und die Markierungen der Grasbahnen erneuert worden – die LSG habe sogar die Materialkosten übernommen, obwohl hier eindeutig die Stadt als Platzhalter gefragt gewesen wäre. Selbst bei der Besetzung des Turmes müssten die Vereinsmitglieder häufig aushelfen, wenn das Stammpersonal nicht zur Verfügung stehe.

Nur Segelflugzeuge zahlen nichtEbenfalls unwahr sei die Behauptung, die LSG zahle keine Landegebühren: Die Motorflugzeuge des Vereins zahlten die regulären Gebührensätze gemäß der gültigen Flugplatz-Gebührenordnung. Einzig die vereinseigenen Segelflugzeuge seien von der Landegebühr befreit. Aus gutem Grund: Für den Preis der Landegebührenfreiheit für Segelflieger habe der Verein der Stadt zum 1. Januar 1973 die Trägerschaft mit allen Rechten und Pflichten überlassen, um das Gelände zu einem Verkehrslandeplatz auszubauen.

Die Motorflieger des Vereins zahlten also heute für eine Landebahn, die die LSG selbst erstellt und kostenlos an die Stadt abgegeben habe. Auch für private Segelflugzeuge seien nach der derzeit gültigen Gebührenordnung von 2008 sehr wohl Landegebühren zu entrichten. Für ein Segelflugzeug betrage die Gebühr 1,50 Euro pro Landung.Allerdings sei der Verweis darauf, dass die Hälfte der Flugplatzfläche für den Segelflug genutzt werde, in der Spardebatte „vollkommen unsachlich“. Die Kosten des Flugplatzes resultierten nicht aus der Vorhaltung dieser Flächen, sondern seien überwiegend der Vorhaltung von Personal und technischen Gerätschaften geschuldet – die aber werden primär für den Geschäftsflugbetrieb benötigt. „Die entsprechenden Kosten dem Segelflugbetrieb der LSG anzulasten ist daher schlichtweg Unsinn“, heißt es.

Start und Landung für Jets möglich

Auf der Asphaltbahn könnten sogar Business-Jets starten und landen, wozu zahlreiche technische Vorkehrungen notwendig seien. Auch der Personalbestand des Flugplatzhalters sei fast ausschließlich zu diesem Zweck beschäftigt. Für die Segelflugflächen müsse die Stadt im Wesentlichen nur einen regelmäßigen Grünschnitt erbringen – in den zitierten Vertragsverhandlungen zwischen Stadt und Verein gehe es aber auch hier um neue Regelungen.Anders als von den CDM-Gutachtern behauptet, würden die Beziehungen zwischen Stadt und LSG heute natürlich nicht „per Handschlag und aus Gewohnheit’” geregelt, sondern basierten auf dem Übernahme-Vertrag von 1973. Dass sich die Interessen der Stadt seither geändert haben, könne dem Verein nicht zum Vorwurf gemacht werden. Auch deshalb sieht sich die LSG von den Gutachtern „zu Unrecht an den Pranger gestellt“. Der Verein habe außerhalb seiner eigenen Grundstücke keine Verpflichtungen mehr, und dass die Mitglieder dennoch ehrenamtlich Leistungen zur Pflege der Betriebsflächen erbringen, sei ihnen umso höher anzurechnen.Da der Flugplatz gewiss nicht an Kapazitätsengpässen leide, ist die Aussage des Gutachters, „das maßgebliche Problem am Flugplatz stelle der extrem hohe Anteil des Segelflugverkehrs dar“ mehr als nur absurd. Der Segelflug „ist das wertvollste Markenzeichen des Bayreuther Flugplatzes.“

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