Gewerkschafter zieht gegen Krankenhaus vor Gericht Klinikum nimmt Maulkorberlass zurück

BAYREUTH. Was darf ein Gewerkschafter, der zugleich Betriebsrat ist, in den Medien über seinen Arbeitgeber sagen? Wie kritisch darf er dabei sein? Diese Fragen waren Gegenstand einer Verhandlung vor dem Bayreuther Arbeitsgericht.

 
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Friedhelm Esch ist stellvertretender Bezirksvorsitzender der Gewerkschaft ver.di für den Fachbereich Gesundheit, und er ist Betriebsrat der Klinikum Bayreuth GmbH. Was er nicht ist: Er gehört nicht der Servicegesellschaft am Klinikum an, die er aufgrund ihres Entlohnungssystems nicht zuletzt im KURIER deutlich kritisiert hatte.Zumindest eines ist seit gestern unstreitig: Die Dienstanweisung, die die Geschäftsführung des Klinikums im Januar 2008 erlassen hatte und die auch nach Meinung des Gerichts einem „Maulkorberlass“ nahe kommt, ist vom Tisch. Darin war Esch angewiesen worden, keinen Kontakt zu den Medien aufzunehmen.

Inzwischen differenziert aber auch das Management des Klinikums: Im Namen des Bayreuther Krankenhauses dürfe sich Esch nur mit ausdrücklicher Genehmigung äußern. Über das Klinikum allerdings darf der Gewerkschafter und Betriebsrat sehr wohl öffentlich sprechen. Wenn er bei der Wahrheit bleibt, ist auch Kritik erlaubt.Ein Urteil hat das Arbeitsgericht noch nicht gesprochen. Das soll am 24. Juli folgen.

fs

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