Anwälte fordern Nichtveröffentlichung des Abschlussberichts über mögliches Fehlverhalten bei Doktorarbeit Guttenberg verpasst Uni einen Maulkorb

Peter Engelbrecht
 Foto: red

BAYREUTH. Zwischen der Universität Bayreuth und Karl-Theodor zu Guttenberg gibt es offenbar Streit um die Veröffentlichung seines möglichen Fehlverhaltens beim Verfassen seiner inzwischen aberkannten Doktorarbeit.

 
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Wie die Universität am Freitag mitteilte, wird die „Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ Ende April 2011 ihren Abschlussbericht vorlegen und darin die Frage des wissenschaftlichen Fehlverhaltens Guttenbergs bewerten. Die Hochschule beabsichtigt, das Ergebnis Anfang Mai zu veröffentlichen, teilte deren Präsident Rüdiger Bormann mit.

Allerdings hätten Rechtsanwälte Guttenbergs gegen eine solche „öffentliche Klarstellung“ in einem früheren Schreiben zunächst Vorbehalte geäußert. Die Hochschule habe das zur Kenntnis genommen und daraufhin zu Guttenberg schriftlich aufgefordert – entsprechend seiner früheren Äußerungen und Stellungsnahmen – seine Vorbehalte gegen die Veröffentlichung, insbesondere hinsichtlich des Ergebnisses der Prüfung der erhobenen Plagiatsvorwürfe, zurückzunehmen und eine umfassende Information zu unterstützen. Dies sei von besonderer Bedeutung für die Bewertung von wissenschaftlichem Fehlverhalten im Wissenschaftssystem.

Anwälte machen Persönlichkeitsrechte geltend

Guttenberg, der von Berliner Rechtsanwälten vertreten wird, verpasste der Hochschule quasi einen Maulkorb. Seine Anwälte begründen das dem Vernehmen nach mit Persönlichkeitsrechten. Die Uni vertritt hingegen die Auffassung, dass die Öffentlichkeit eine umfassende Information erwarten könne.

Guttenberg hatte bei seinem Rücktritt als Verteidigungsminister am 1. März 2011 von seiner „so fehlerhaften Doktorarbeit“ gesprochen. „Angesichts massiver Vorwürfe bezüglich meiner Glaubwürdigkeit ist es mir auch ein aufrichtiges Anliegen, mich an der Klärung der Fragen hinsichtlich meiner Dissertation zu beteiligen. Zum einen gegenüber der Universität Bayreuth, wo ich mit der Bitte um Rücknahme des Doktortitels bereits Konsequenzen gezogen habe. Zum anderen habe ich zugleich Respekt vor all jenen, die die Vorgänge zudem strafrechtlich überprüft sehen wollen“, hatte Guttenberg bei seinem Rücktritt erklärt.

Keine Stellungnahme

Die „Kommission zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ evaluiert in ihrem Bericht den Ablauf des Promotionsverfahrens von Guttenberg. Sie formuliert Empfehlungen an die Hochschulleitung, wie Promotionsverfahren an der Universität Bayreuth generell optimiert werden können, und bewertet aus wissenschaftsethischer Perspektive die Frage des wissenschaftlichen Fehlverhaltens, teilte die Hochschule mit. Die Hochschulleitung werde auf dieser Basis Beschlüsse zur künftigen Promotionspraxis fassen und diese auch veröffentlichen, erklärte Präsident Rüdiger Bormann.

Zu Guttenberg war am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Foto: dpa

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