Streife wird bei Tanken mit Reservekanister misstrauisch Drogenfahrt fliegt in Bayreuth auf: Drei Jahre, drei Monate

 Foto: red

BAYREUTH. Es ging anfangs um 500 bis 1000 Euro Gewinn, am Ende um hohe Strafen: Zwei junge Männer, die die Polizei mit 250 Gramm Marihuana in der Stadt erwischte, mussten sich am Mittwoch vor dem Schöffengericht wegen Drogenbesitzes verantworten.

 
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In der Nacht vom 17. auf den 18. Dezember 2010 waren die beiden Deutschen aus Osteuropa von Selb ins tschechische Asch gefahren und kauften dort in einer Bar 250 Gramm Marihuana. Dafür hatte der ältere der beiden nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft 1000 Euro mitgenommen. Mit dem Rauschgift im Auto fuhren beide nach Bayreuth. Dort endete die Drogenfahrt auf bemerkenswerte Weise: Als den beiden der Sprit ausging, kippten sie den Inhalt des Reservekanisters in den Autotank, was einer Polizeistreife verdächtig schien.

Schwerer Schlagstock

Bei der Kontrolle des Wagens und der Insassen stießen die Beamten auf das gekaufte Rauschgift, einen schweren Schlagstock und zwei Messer. Diese hatten die beiden mitgeführt, um sowohl das Geld wie auch ihren Kauf im Fall der Fälle verteidigen zu können.

500 bis 1000 Euro Gewinn hatte sich der bereits vorbestrafte Ältere von der nächtlichen Aktion versprochen. Vor Gericht erschien der Mann in Fußfesseln. Die Zeit nach seiner Festnahme hatte er in Untersuchungshaft verbracht.

Mit ihren unglaubwürdigen Aussagen trugen die beiden zunächst wenig dazu bei, dem Schöffengericht ein Bild von der Tat zu vermitteln. Anscheinend war den jungen Männern nicht klar, was für sie nun auf dem Spiel stand.

Aus der Justizvollzugsanstalt

Allzu leicht hatte der Jüngere, der das Auto fuhr, die Vorladung des Gerichts genommen und wollte am Morgen nicht freiwillig zur Verhandlung erscheinen. Der Ältere, den das Gericht aus der Vollzugsanstalt St. Georgen hatte vorführen lassen, machte einen nahezu gleichgültigen Eindruck. Allenfalls seine vermeintlichen Erinnerungslücken legten nahe, er wolle seine Verurteilung abwenden.

„Es geht um mehr als fünf Jahre Gefängnis für sie“, fuhr der Vorsitzende Richter Michael Eckstein unmissverständlich aus der Haut. Eine Stunde lang hatte er sich in Geduld geübt. Das Schöffengericht wolle sich nicht länger an der Nase herumführen lassen, herrschte der Richter die beiden Angeklagten an. Immerhin könnten sie durch wahrheitsgemäße Aussagen erreichen, dass die Kammer in ihrer Tat einen minderschweren Fall mit geringerer Strafe sehen würde.

Der Ältere räumte schließlich unter dem Druck der Fragen des Gerichts ein, nach Bayreuth gefahren zu sein, um hier das Marihuana mit Hilfe eines Dritten zu verkaufen, den er während einer Haft im Hofer Gefängnis kennengelernt hatte.

Haft und Bewährung

Zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilte das Schöffengericht am Ende den älteren der beiden. Für den Jüngeren verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie ein Fahrverbot für drei Monate, weil er unter Drogen stand, als er in Bayreuth erwischt wurde.

Symbolbild: dpa

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