Aus der Justizvollzugsanstalt
Allzu leicht hatte der Jüngere, der das Auto fuhr, die Vorladung des Gerichts genommen und wollte am Morgen nicht freiwillig zur Verhandlung erscheinen. Der Ältere, den das Gericht aus der Vollzugsanstalt St. Georgen hatte vorführen lassen, machte einen nahezu gleichgültigen Eindruck. Allenfalls seine vermeintlichen Erinnerungslücken legten nahe, er wolle seine Verurteilung abwenden.
Es geht um mehr als fünf Jahre Gefängnis für sie, fuhr der Vorsitzende Richter Michael Eckstein unmissverständlich aus der Haut. Eine Stunde lang hatte er sich in Geduld geübt. Das Schöffengericht wolle sich nicht länger an der Nase herumführen lassen, herrschte der Richter die beiden Angeklagten an. Immerhin könnten sie durch wahrheitsgemäße Aussagen erreichen, dass die Kammer in ihrer Tat einen minderschweren Fall mit geringerer Strafe sehen würde.
Der Ältere räumte schließlich unter dem Druck der Fragen des Gerichts ein, nach Bayreuth gefahren zu sein, um hier das Marihuana mit Hilfe eines Dritten zu verkaufen, den er während einer Haft im Hofer Gefängnis kennengelernt hatte.
Haft und Bewährung
Zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilte das Schöffengericht am Ende den älteren der beiden. Für den Jüngeren verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie ein Fahrverbot für drei Monate, weil er unter Drogen stand, als er in Bayreuth erwischt wurde.
Symbolbild: dpa