Gedenken Bayreuth erinnert an „Weiße Rose“

Elmar Schatz
Einen Kranz (vorne) für die vor 80 Jahren hingerichtete Sophie Scholl und die anderen Widerstandskämpfer der „Weißen Rose“ legten am Mittwoch in Bayreuth Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (CSU) und SPD-Stadtrat Christoph Rabenstein nieder. Foto: Elmar Schatz

„Es lebe die Freiheit“, rief Hans Scholl, bevor er unter dem Fallbeil starb, genauso wie seine Schwester Sophie Scholl und andere Mitglieder der „Weißen Rose“. In Bayreuth wurde am Aschermittwoch an die Widerstandskämpfer erinnert.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger (CSU) sagt, dieses Gedenken hätte in Bayreuth längst stattfinden müssen. Gemeinsam mit Christoph Rabenstein (SPD) legt er einen Kranz nieder, an der Stelle, an der an die ermordeten jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger erinnert wird.

Ein Kreis von Menschen, darunter Grünen-Landtagsabgeordneter Tim Pargent, hat sich am Abend auf dem zentralen Bayreuther Platz eingefunden. Rabenstein erinnert an den würdelosen Schauprozess gegen die Mitglieder der „Weißen Rose“, zu dem der später bei einem Bombenangriff von einem Balken erschlagene Blutrichter Roland Freisler eigens mit dem Nachtzug von Berlin nach München gekommen war. Das Todesurteil stand schon von vorneherein fest, sagt Rabenstein.

Oberbürgermeister Ebersberger würdigt den Mut der jungen Studenten der „Weißen Rose“, gegen das Nazi-Regime aufzustehen. Mut werde heute wieder gebraucht, so Ebersberger mit Blick auf Diktaturen wie Russland.

„Es lebe die Freiheit“, sei das letzte Wort von Hans Scholl unter dem Schafott gewesen. Und seine Schwester Sophie habe das Wort „Freiheit“ auf die Rückseite der Anklageschrift geschrieben, die ihr in Stadelheim ausgehändigt worden war, so der Historiker Rabenstein.

Rabenstein schildert das damalige Grauen: „Im Februar 1943 konnte es den Nazi-Schergen gar nicht schnell genug gehen, sie aufs Schafott zu bringen. Nur vier Tage vergingen zwischen der Verhaftung (der Mitglieder der „Weißen Rose“) am 18. Februar und der Ermordung am 22. Februar. Der Prozess war eine Farce. Das Gnadengesuch, das die Eltern Robert und Lina Scholl eingereicht hatten, wurde vom Reichsjustizminister umgehend abgelehnt.“

Die Unabhängigkeit der Justiz sei in Deutschland spätestens ab 1933 nicht mehr gewährleistet gewesen. Dies müsse als mahnendes Beispiel erwähnt werden, weil aktuell wieder autoritäre Staaten wie Ungarn, die Türkei oder jetzt Israel die Unabhängigkeit der Justiz einschränken wollten, so Rabenstein. Skandal in der Nachkriegszeit sei gewesen, dass nach 1945 kein einziger Richter oder Staatsanwalt des Volksgerichtshofes rechtskräftig verurteilt worden sei.

Bilder