Nicht alles, was Sie an Ihrem Urlaubsort gekauft haben, dürfen Sie mit nach Hause nehmen. Ed Hardy, Rolex oder Ray Ban, ob Fälschung oder Original: Wer kräftig zuschlägt, für den endet die Urlaubsfreude oft schon am heimischen Flughafen, genauer: dem Zoll. Zwar sind Mitbringsel aus Staaten außerhalb der EU im Wert bis 430 Euro (bei Flug- und Seereisen) und 300 Euro (bei sonstigen Reisen) für Privatpersonen abgabenfrei. Martin Brandlhuber, Pressesprecher vom Hauptzollamt München: "Diese Sachen sind nur für den persönlichen Gebrauch erlaubt. Die Weitergabe an Dritte ist verboten. Man sieht sehr schnell, ob derjenige seine T-Shirts oder Ähnliches weiterverkaufen will."Werden diese Obergrenzen also überschritten, greift der Zoll ein. Dann drohen den Urlaubern bei der Einfuhr von Plagiaten nach Deutschland neben Zöllen und Steuern auch Bußgelder und sogar Strafanzeigen. Riesenpython im ReisegepäckGenerell gilt: Finger weg von lebenden Urlaubssouvenirs! Denn zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Produkte daraus unterliegen strengen Aus- und Einfuhrbestimmungen. "Diese Restriktionen dienen dem Artenschutz und helfen mit, die Einschleppung von Krankheiten und Schädlingen zu verhindern", so Brandlhuber. Erst kürzlich habe ein Reisender versucht, eine Riesenpython einzuführen - "jetzt lebt die Schlange im Münchner Tierpark Hellabrunn".Manch ein Thailand-Urlauber traut beim Wochenmarkt-Bummel seinen Augen kaum. Ob T-Shirt, Kette oder der Ring mit dem Hakenkreuz: Ganz offen werden hier Nazi-Souvenirs angeboten. Die Händler sind sich oft nicht darüber im Klaren, was sie da eigentlich genau anbieten und was diese Symbole aussagen. Hauptsache "billig, billig", wie sie ununterbrochen Touristen entgegen rufen.Nach Auskunft des Hauptzollamtes in München komme es nicht allzu oft vor, dass solche Souvenirs sichergestellt werden. Das Hakenkreuz-Shirt im Reisegepäck: "Im Fall der Fälle wird dem Käufer das Shirt abgenommen. Und der Urlauber wird angezeigt, wegen Bannbruchs", sagt Brandlhuber. Bannbruch begeht, wer Gegenstände trotz eines Verbots einführt. Bevor es unnötigen Ärger gibt: informieren Sie sich noch vor der Reise, was erlaubt ist und was verboten. frHINTERGUND: MITBRINGSEL
ALLGEMEINER WARENWERT: Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern bleiben Mitbringsel und Produkte zum persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 430 Euro (bei Flug- und Seereisen), bzw. 300 Euro (bei sonstigen Reisen) zollfrei. Für Reisende unter 15 Jahren gilt ein Warenwert von insgesamt höchstens 175 Euro. FREIBETRÄGE NICHT ZUSAMMENZÄHLEN: Die Höchstgrenzen gelten jeweils für eine Person. Das bedeutet, auch wenn Sie als Reisegruppe (zum Beispiel als gemeinsam reisendes Ehepaar) zusammen einen Laptop für 599 Euro erworben haben und weiter nichts, müssen Sie die Ware verzollen! Die Freibeträge können nicht addiert werden.ALKOHOL INNERHALB DER EU: Grundsätzlich dürfen Sie innerhalb der EU-Staaten Waren abgabenfrei mitbringen (Ausnahmen, wie etwa die Kanarischen Inseln beachten!), sofern sie für den persönlichen Bedarf gedacht sind. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Alkohol, Zigaretten) gelten Höchstgrenzen. Zollfrei dürfen aus EU-Staaten maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier nach Deutschland gebracht werden.ALKOHOL AUS NICHT-EU-LÄNDERN: Für alkoholische Mitbringsel aus Nicht-EU-Ländern, wie der Schweiz oder den USA, gelten für Reisende ab 17 Jahren folgende Obergrenzen: ein Liter Hochprozentiges (ab 22 Prozent Alkohol) oder zwei Liter von Getränken mit unter 22 Prozent Alkohol, vier Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier. Bei Einreisen aus Staaten, die nicht der EU angehören, müssen Sie stets mit Grenzkontrollen rechnen.LEBENSMITTEL: Um das Einschleppen von Seuchen zu vermeiden, dürfen aus vielen Nicht-EU-Ländern kein Geflügelfleisch, Eier und Geflügelprodukte eingeführt werden. Für Fleisch, Milch und Milchprodukte, sowie Eier gelten besondere Einfuhrbestimmungen. Dies gilt auch für Reiseproviant. Martin Brandlhuber: "Insbesondere jetzt, wegen der Schweinegrippe."TABAK: Aus allen EU-Ländern können Urlauber wahlweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak einführen.Für die neuen EU-Mitgliedstaaten Bulgarien, Estland, Litauen, Rumänien gelten noch bis zum 31.12.2009 teilweise Sonderregelungen.TABAK NICHT-EU: Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen aus Staaten außerhalb der EU folgende Tabakwaren zollfrei mitbringen: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm RauchtabakFÄLSCHUNGEN: Gefälschte Markenartikel, wie Textilien, Taschen, Uhren, Kosmetika oder CDs werden hierzulande nicht geahndet, sofern die mtgebrachten Fälschungen im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt werden, der Gesamtwert nicht die Reisefreigrenze überschreitet und bei der Einfuhr kein gewerblicher Verkehr erkennbar ist (Persönlicher Gebrauch, Schmuggel).DOCH: Der Kauf gefälschter Waren schädigt nicht nur den betroffenen Markenhersteller, sondern kann auch Ihre Gesundheit gefährden. Giftige Farbstoffe in Textilien, mangelnde Dämpfung bei Sportschuhen, ungeprüfte Kfz-Ersatzteile und gepanschte Kosmetika sind nicht auszuschließen. Übersteigt der Wert die Reisefreigrenzen, wird jede Fälschung einbehalten.KRAFTSTOFF: Auftanken innerhalb der EU: ein voller Tank und bis zu 20 Liter Kraftstoff im Reservebehälter dürfen für den Eigenbedarf steuerfrei mit nach Deutschland gebracht werden. Aus nicht EU-Staaten dürfen außer dem Tankinhalt nur maximal zehn Liter im tragbaren Reservekanister mitgebracht werden.KAFFEE: Aus einem EU-Land dürfen zehn Kilogramm Kaffee zollfrei eingeführt werden.ARZNEIMITTEL: Die Einfuhr von Medikamenten nach Deutschland unterliegt den strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. Arzneimittel aus dem Ausland dürfen nur in Mengen mitgebracht werden, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden während seiner Reise entsprechen.TIERE UND PFLANZEN: Zahlreiche Tiere und Pflanzenarten sowie Produkte daraus dürfen gar nicht oder nur mit Sondergenehmigung eingeführt werden. Sind Sie nicht im Besitz der entsprechenden artenschutzrechtlichen Dokumente, so wird das Souvenir am Zoll beschlagnahmt und es droht ein hohes Bußgeld oder sogar eine Geldstrafe. Vorsicht bei Kakteen, Korallenschmuck, Elfenbeinfiguren, Gürteln aus Schlangenleder oder präparierten Schmetterlingen – egal, was der Verkäufer auch sagt.
BARGELD EU: Bei Reisen innerhalb der EU müssen Sie auf Befragen des Kontrollbeamten oder der Kontrollbeamtin mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro und mehr anzeigen. Dem Bargeld gleichgestellt sind u. a. Wechsel, Schecks, Wertpapiere, Edelmetalle und Edelsteine.BARGELD NICHT-EU: Bei Reisen in Drittländer oder aus Drittländern müssen Sie Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr dem Zoll unaufgefordert schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck anmelden.HAUSTIERE: Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein. In einem Begleitdokument - Kleintierpass - muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Generell dürfen pro Person maximal fünf Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden.