München - Die SPD im Landtag fordert eine Klarstellung der neuen Klausel zur Zuverlässigkeitsüberprüfung von an Großveranstaltungen im Bereich Sport und Kultur beteiligten Personen im Polizeiaufgabengesetz (PAG). Der kurzfristig von den Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler in das Gesetz eingefügte Paragrafen 60a „strotzt nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen“, erklärte der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold. Dem Wortlaut nach könne der polizeiliche Sicherheitscheck nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Besucher betreffen. Der Münchner Rechtsprofessor Mark Zöller bezeichnete die Regelung als „in dieser Form nicht verfassungskonform“.