Bayern braucht Informationsfreiheit

Von Moritz Kircher
In Bayern bleibt die Akteneinsicht den Bürgern in der Regel verwehrt, weil es auf Landesebene kein Informationsfreiheitsgesetz gibt. Symbolfoto: dpa Foto: red

Bayern braucht ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das jedem Bürger freien Zugang zu amtlichen Informationen gewährt. Was Bayern in seinem Datenschutzgesetz Ende 2015 festgeschrieben hat, ist nur ein Schritt in die richtige Richtung. Die Staatsregierung sagt, Bayern brauche kein IFG, weil der freie Zugang zu Informationen von Behörden schon in Artikel 36 Datenschutzgesetz geregelt sei. Aber das stimmt nicht.

 
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Man stelle nur mal die zentralen Sätze nebeneinander. Paragraf 1, Absatz 1, Satz 1 IFG für den Bund: „ Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.“ Und nun Artikel 36, bayerisches Datenschutzgesetz: „Jeder hat das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, (...) Interesse glaubhaft dargelegt wird.“

Einfallstor für behördliche Willkür

Klingt ganz ähnlich. Aber es gibt eklatante Unterschiede. In Bayern muss ein Bürger begründen, dass er ein berechtigtes Interesse hat. Die Inanspruchnahme eines Rechtes gegenüber dem Staat begründen zu müssen, ist absurd und ein Einfallstor für behördliche Willkür. Außerdem gibt es in Bayern für den Bürger kein Recht darauf, behördliche Akten einzusehen. Der Staat entscheidet, auf welche Art und Weise er den Bürger informiert. So entsteht Misstrauen.

Andere Bundesländer machen es vor und offenbar mit einem Informationsfreiheitsgesetz keine schlechten Erfahrungen. Auch Bayern sollte endlich mehr Transparenz wagen.

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