Bayerische Gesundheitsministerin verpflichtet Krankenkasse zur Umsetzung des Hausarztvertrages Huml greift gegen AOK Bayern durch

Von Peter Rauscher
Konfrontation mit der AOK: Die damalige Staatssekretärin Melanie Huml im Juni 2013 im Redaktionsgespräch beim "Nordbayerischen Kurier". Foto: Ronald Wittek Foto: red

Im Streit um neue Hausarztverträge setzt die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) Zwangsmittel gegenüber der AOK Bayern ein. Huml erließ nach Mitteilung ihres Ministeriums einen so genannten Verpflichtungsbescheid, der die AOK Bayern zur Umsetzung des neuen Hausarztvertrags zwingen soll. Einen solchen Schritt des Ministeriums im Zusammenhang mit Hausarztverträgen hat es in Bayern noch nicht gegeben.

 
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Grund ist die Weigerung der AOK Bayern, den bereits ergangenen Schiedsspruch zum Vertrag umzusetzen. Am Vortag war Bayerns größte Krankenkasse mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht München gegen den Schiedsspruch vorgegangen. Eine Entscheidung des Gerichts wollte Huml offenbar nicht abwarten.

"Blockadehaltung"

Huml warf der AOK „Blockadehaltung“ vor. Sie ignoriere höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach Schiedssprüche zu Hausarztverträgen zu vollziehen seien, auch wenn dagegen Klage erhoben wurde. Dies sei nicht hinzunehmen. „Der Schritt war unvermeidlich. Gerade die AOK als Körperschaft des öffentlichen Rechts steht nicht über dem Gesetz“, erklärte die Ministerin laut Mitteilung. Die Weigerung der AOK sei ein „einmaliger Vorgang.“

Umstrittene Vergütung

Die AOK Bayern hatte argumentiert, der Schiedsspruch sei rechtswidrig, weil er Vergütungsfragen nicht eindeutig regle. Dies wies Huml zurück: „Der Schiedsspruch ist vom Bayerischen Gesundheitsministerium in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde über die AOK Bayern geprüft worden. Eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der festgesetzten Vertragsinhalte wurde nicht festgestellt.“

Bessere Leistungen

Der Schiedsspruch enthält nach Angaben des Ministeriums eine Reihe von zusätzlichen Leistungen zugunsten der AOK-Versicherten – zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen oder im Bereich der ambulanten geriatrischen und palliativen Versorgung. Huml kritisierte: „Die AOK verhindert damit bessere Versorgungsangebote für ihre Patientinnen und Patienten. Letztlich stelle die AOK das Funktionieren des Systems der Selbstverwaltung in Frage gestellt. Denn dann wären letztendlich staatliche Vorgaben zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung unumgänglich.

Huml warf der AOK vor, mit ihrem Verhalten Versicherte, Hausärzte und den ärztlichen Nachwuchs zu verunsichern – „mit möglichen nachteiligen Auswirkungen für die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum insgesamt“.

Die AOK Bayern hatte bereits angekündigt, einen Verpflichtungsbescheid zunächst einmal zu prüfen. . Ein Sprecher deutete an, dass gegen einen Verpflichtungsbescheid Rechtsmittel eingelegt werden könnten. 

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