„Jeder Bürger hat die ihm übertragenen Räum- und Streupflichten der anliegenden Gehwege zu erfüllen. Für dieses Jahr neu ist, dass die wechselseitige Winterdienstpflicht bei einem einseitigen Gehweg geändert wurde. Das heißt, der Anwohner, bei dem der Gehweg direkt anliegt, ist für den Winterdienst verantwortlich“. Die Regeln sind auch auf der Webseite der Stadt Kulmbach zu finden.
Zudem habe sich jeder Verkehrsteilnehmer an Straßen- und Gehwegverhältnisse anzupassen. Alle Verkehrsteilnehmer müssen im Winter den Witterungsverhältnissen angemessen ausgerüstet sein. Autofahrer brauchen Winterreifen und Fußgänger geeignetes Schuhwerk.
Richtig parken
Für Fahrten im Winter sollte mehr Zeit eingeplant werden. Zudem muss den Räumfahrzeugen Platz gemacht werden, sagt Barnickel. Die Winterdienstfahrzeuge würden besonders in Siedlungsstraßen oft durch parkende Fahrzeuge behindert, wodurch es zu teilweise erheblichen Verzögerungen kommt. Der Bauhof bittet alle Fahrer, ihre Autos nicht auf Anliegerstraßen und insbesondere nicht in den Wendehämmern zu parken, sondern auf Privatgrundstücken abzustellen. „Ich wünschen uns auch für diese Saison, dass alle Mitarbeiter und alle Bürger gesund sicher durch die bevorstehende Winter kommen. Allen eingesetzten Kräften im Winterdienst danke ich bereits im Voraus für ihren Einsatz“, betonte OB Lehmann abschließend.