Bankerin: Revision gegen Haft

Peter Engelbrecht
Gegen die dreijährige Haftstrafe legt der Anwalt einer Kulmbacher Bankerin jetzt Revision ein. Seine Mandantin hatte Kundengeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro an der Börse verspielt. Archivfoto: Fredrik von Erichsen/dpa Foto: red

Nach dem Prozess gegen eine frühere Bankangestellte aus Kulmbach sind viele Kunden verunsichert. Sie fragen sich, ob auch ihr Konto hätte betroffen sein können. Unterdessen teilte ihr Verteidiger Wolfgang Schwemmer aus Bayreuth auf Anfrage mit, er habe gegen das Urteil – drei Jahren Haft wegen Untreue und Computerbetrugs – Revision eingelegt.

 
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Die Bankkauffrau hatte im Zeitraum von August 2009 bis August 2013 Kundengelder in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro veruntreut. Vor Gericht räumte sie die Taten ein und gestand, mit dem Geld an der Börse gezockt zu haben. Laut Anklage hatte sie sich von Sparkonten und von Treuhandkonten in 41 Fällen bedient. Doch manche Kunden fragen sich jetzt, ob das alles gewesen ist.

Verräterischer Notizzettel

Die Frau war stellvertretende Bereichsdirektorin und durfte Kredite gewähren: Dispokredite bis zu 10 000 Euro und andere Darlehen bis zu 250 000 Euro. In der Hauptstelle der Bank verfügte sie über ein eigenes Büro. Eine Notiz in ihrer Schublade, auf der sie die Veruntreuung eingestand und von Suizidplänen sprach, wurde von einem Kollegen gefunden und verriet sie.

Daraufhin stellte die Innenrevision der Bank Nachforschungen an. Im September 2013 kam sie zu dem Ergebnis: Mindestens 500 000 Euro von mindestens acht Kundenkonten seien durch unberechtigte Transaktionen veruntreut worden. Bis zu 25 000 Euro konnte sie ohne interne Rücksprache eigenständig verbuchen. Die Kontoauszüge landeten direkt bei der Beraterin, weil sie diese auf „Abholer“ umgestellt hatte.

Keine Einzelheiten zu Sicherheitsvorkehrungen

In der Verhandlung hatte der Revisor gesagt, die Kulmbacher Bank habe inzwischen Vorkehrungen getroffen, dass so ein Betrug nicht mehr möglich sei. Der Ausdruck von Kontoauszügen könne jetzt nicht mehr blockiert werden. Zudem könnten Angestellte keine hohen Beträge mehr eigenständig buchen. Die Versicherung der Bank habe alle Fehlbeträge auf den Konten ausgeglichen. Welche Vorkehrungen wurden sonst noch getroffen? Bankvorstand Stephan Ringwald sagte auf Anfrage unserer Zeitung, die Bank habe den Betrug vor drei Jahren selbst entdeckt und angezeigt. Die Innenrevision habe den Fall komplett untersucht, die Bank habe alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, damit so etwas nicht mehr vorkomme. Einzelheiten nannte Ringwald nicht. „Alle betroffenen Kunden wurden entschädigt“, betonte Ringwald.

Verfahrensdauer ungewöhnlich lang

Rechtsanwalt Schwemmer sagte auf Nachfrage, er habe Widerspruch gegen das Urteil einlegen. Auf die Gründe ging er nicht näher ein. Schwemmer hatte vor dem Landgericht in Bayreuth die lange Verfahrensdauer bemängelt. Seine Mandantin habe versucht, den Schaden wiedergutzumachen und Rückzahlungen zu leisten. Außerdem habe sie eine neue Arbeitsstelle in Aussicht. Daher sei eine Gefängnisstrafe nach so langer Zeit nicht mehr angemessen.

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