Die Staatsanwaltschaft habe nur drei Bauingenieure und Architekten angeklagt, aber nicht die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und damit "alles getan, um sie zu decken", sagte Robert Schromm am Donnerstag der Nachrichtenagentur dapd. Am 2. Januar 2011 tritt die Verjährung für fahrlässige Tötung ein.Ab diesem Zeitpunkt könnten die aus seiner Sicht wahren Verantwortlichen für das Unglück nicht mehr rechtlich belangt werden. Sollte bis dahin kein Ermittlungsverfahren gegen die Rathaus-Mitarbeiter eingeleitet werden, werde er die Staatsanwaltschaft anzeigen, sagte Schromm. Bei der Instandhaltung der von der Stadt betriebenen Halle habe es über Jahre hinweg schwere Mängel gegeben. Das Landgericht Traunstein verurteilte wegen des Unglücks einen Bauingenieur zu 18 Monaten auf Bewährung, weil dieser die Statik des Hallendachs falsch berechnet hatte. Einen Statiker und einen Architekten sprach das Gericht frei.Bei dem Einsturz der Halle am 2. Januar 2006 waren 12 Kinder und 3 Frauen getötet und 34 Menschen verletzt worden. Gutachten kamen später zu dem Ergebnis, dass Mängel bei Planung und Bau der Halle für die Katastrophe mitverantwortlich waren. dapd/Foto: dpa