Bad Alexandersbad Kurgemeinde weiter ohne Haushalt

In Bad Alexandersbad sprudelt derzeit nur das Wasser – nicht die Gelder. Foto: Christian Schilling/Christian Schilling

Das Landratsamt Wunsiedel versagt erneut das Okay für den Etat. Insgesamt drückt Bad Alexandersbad eine Schuldenlast von mehr als 14 Millionen Euro.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Gemeinde Bad Alexandersbad befindet sich weiterhin in der haushaltslosen Zeit. Das bedeutet, freiwillige Leistungen und neue Maßnahmen sind grundsätzlich nicht zulässig. „Nach wie vor brauchen wir für alles eine Einzelgenehmigung“, wie Bürgermeisterin Anita Berek in der jüngsten Gemeinderatssitzung am Montag betonte.

Bei der seit Jahren anhaltenden wirtschaftlichen Schieflage der Kurgemeinde und ihren Eigenbetriebsähnlichen Regiebetrieben (EBR) „Gesundheitszentrum“ und „Technische Betriebe“ war es keine Überraschung, dass das Landratsamt Wunsiedel den Haushalt nicht genehmigte. Trotzdem herrschte eine gewisse Ratlosigkeit bei der Verlesung der Begründungen durch die Bürgermeisterin.

Kreditaufnahme beantragt

Demnach hat die Gemeinde im Juni in der eingereichten Haushaltssatzung die rechtsaufsichtliche Genehmigung für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahme der Gemeinde in Höhe von 3,26 Millionen Euro sowie die rechtsaufsichtliche Genehmigung für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahme des EBR „Technische Betriebe“ in Höhe von 273 .000 Euro beantragt. Des Weiteren wurden die Billigung der Haushaltssatzung 2023 und der festgesetzten Höchstbeträge der Kassenkredite für die Gemeinde in Höhe vom 400. 000 Euro und des EBR „Gesundheitszentrum“ und des EBR „Technische Betriebe“ in Höhe von sieben Millionen Euro beantragt.

Im Schreiben des Landratsamtes an die Gemeinde heißt es, da im Haushalt ein Verlustausgleich an das EBR „Gesundheitszentrum“ in Höhe von über 1,2 Millionen Euro veranschlagt und die ordentliche Tilgung in Höhe von 20. 050 Euro nicht erwirtschaftet werden kann, fehlen im Verwaltungshaushalt insgesamt über 1,5 Millionen Euro. „Damit kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für das Haushaltsjahr 2023 als nicht gegeben angesehen werden“, zitierte Berek aus dem Schreiben.

Es ergebe sich – ohne Kassenkredite – eine Gesamtverschuldung von Gemeinde und der beiden EBR von fast 14,4 Millionen Euro zum 31. Januar 2023. Dies bedeute eine Pro-Kopf-Verschuldung von 16 .055 Euro bei 957 Einwohnern. Die Gemeinde habe in diesem Jahr einen Schuldendienst von 75. 000 Euro zu leisten. Für den Schuldendienst alleine für die Gemeinde fielen demnach täglich über 205 Euro an.

Keine freie Finanzspanne

Für den EBR „Gesundheitszentrum“ seien im Haushaltsjahr 2023 keine Kreditaufnahmen vorgesehen, für den EBR „Technische Betriebe“ sei ein Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen von 273 000 Euro festgesetzt. Hinsichtlich des Verlustausgleichs der beiden EBR weißt das Landratsamt in seinem Schreiben darauf hin, dass in der Haushaltsplanung 2023 mit einem weiteren Ausgleich der Verluste beider EBR in Höhe von 1,5 Millionen Euro gerechnet werde. Diese Defizitausgleiche hätten bereits im Jahr 2021 zu einer vollständigen Aufzehrung der allgemeinen Rücklagen und einem Sollfehlbetrag der Jahresrechnung 2020 in Höhe von über 7,5 Millionen Euro geführt. Die Sollfehlbeträge von 2020 und 2021 würden im Haushaltsjahr 2023 mit 7,5 und 1,54 Millionen Euro veranschlagt.

Die Gemeinde könne im Haushaltsjahr 2023 über keine freie Finanzspanne verfügen. „Das Landratsamt kann somit den diesjährigen Haushalt nicht genehmigen“, fasste Bürgermeisterin Berek zusammen.

Auch im weiteren Verlauf der Sitzung ging es um die Finanzen – und zwar erneut um den Kassenkreditbedarf der Kurgemeinde. Laut dem geschäftsführenden Beamten der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Tröstau, Bernhard Großkopf, sei im Juli die Genehmigung über die Erhöhung des Kassenkredithöchstbetrags auf einen Gesamtbetrag von 6,4 Millionen Euro erteilt worden. Diese sei jedoch bis 31. Oktober 2023 befristet. Für die zeit ab dem 1. November müsse ein neuer Antrag gestellt werden: „Möglichst noch in dieser Woche.“

Autor

Bilder