Keine freie Finanzspanne
Für den EBR „Gesundheitszentrum“ seien im Haushaltsjahr 2023 keine Kreditaufnahmen vorgesehen, für den EBR „Technische Betriebe“ sei ein Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen von 273 000 Euro festgesetzt. Hinsichtlich des Verlustausgleichs der beiden EBR weißt das Landratsamt in seinem Schreiben darauf hin, dass in der Haushaltsplanung 2023 mit einem weiteren Ausgleich der Verluste beider EBR in Höhe von 1,5 Millionen Euro gerechnet werde. Diese Defizitausgleiche hätten bereits im Jahr 2021 zu einer vollständigen Aufzehrung der allgemeinen Rücklagen und einem Sollfehlbetrag der Jahresrechnung 2020 in Höhe von über 7,5 Millionen Euro geführt. Die Sollfehlbeträge von 2020 und 2021 würden im Haushaltsjahr 2023 mit 7,5 und 1,54 Millionen Euro veranschlagt.
Die Gemeinde könne im Haushaltsjahr 2023 über keine freie Finanzspanne verfügen. „Das Landratsamt kann somit den diesjährigen Haushalt nicht genehmigen“, fasste Bürgermeisterin Berek zusammen.
Auch im weiteren Verlauf der Sitzung ging es um die Finanzen – und zwar erneut um den Kassenkreditbedarf der Kurgemeinde. Laut dem geschäftsführenden Beamten der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Tröstau, Bernhard Großkopf, sei im Juli die Genehmigung über die Erhöhung des Kassenkredithöchstbetrags auf einen Gesamtbetrag von 6,4 Millionen Euro erteilt worden. Diese sei jedoch bis 31. Oktober 2023 befristet. Für die zeit ab dem 1. November müsse ein neuer Antrag gestellt werden: „Möglichst noch in dieser Woche.“