Das Landgericht Würzburg hat Lutz Bachmann, den Gründer von Pegida Dresden, zu einer Unterlassung verurteilt. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250 000 Euro (oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft) darf der 43-Jährige zwei Bürgermeister aus dem Landkreis Würzburg nicht mehr als „Bunt-Bürgermeister-Deppen“ beschimpfen. Die Kosten für die von ihm verursachten Gerichtsverfahren - dem Vernehmen nach rund 5000 Euro - hat Bachmann vom Konto des Pegida-Fördervereins bezahlt.