Recht skeptisch sieht man das Tunertreffen auch bei der Stadt Pottenstein. „So was ist vor allem wegen der Parkplatzsituation bei uns sehr schwierig, noch dazu am Wochenende mit den ohnehin zahlreichen Tagestouristen und wenn es unangemeldet geschieht“, sagte Bürgermeister Stefan Frühbeißer. „Da können wir als Stadt kaum reagieren.“ Durch das rechtzeitige Eingreifen habe die Polizei das Ganze aber gut unter Kontrolle gebracht. So habe es seines Wissens nach auch keine Beschwerden von Anwohnern oder größere Probleme mit den Tunern gegeben.
Wie die Pressestelle des Landratsamtes mitteilte, sei das Treffen nicht angemeldet gewesen. Dies sei aber auch nicht unbedingt erforderlich, wenn die Maßgaben nach dem Infektionsschutzgesetz (13. BayIfSMV) Mindestabstand, Mund-Naseschutz, kein Körperkontakt) eingehalten würden.
Verursachen Autoposer unnötigen Lärm bei der Nutzung ihres Fahrzeugs, müssen sie zehn Euro zahlen. Fahren sie innerorts hin und her und belästigen dabei andere Personen, werden 20 Euro fällig. Sind sie trotz erloschener Betriebserlaubnis unterwegs, kassieren sie ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Es kann aber auch härter kommen. Illegale Autorennen oder starkes Beschleunigen auf hohe Geschwindigkeiten können den Straftatbestand des „Verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ gemäß Paragraf 315 StGb erfüllen. Auch die Flucht vor der Polizeikontrolle mit stark überhöhter Geschwindigkeit und rücksichtslosem Verhalten kann darunterfallen. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Daneben kann auch das Fahrzeug als Beweismittel und als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt werden. Je nach Fall wird das Fahrzeug auch nicht mehr ausgehändigt. uf