Damit reagiert der Kreis sechs Wochen vor der Kommunalwahl auf den Druck der Regierung von Oberfranken. Die will verhindern, dass sich Fälle, wie die im Vorjahr, wiederholen. Damals ließ die Regierung zwei Kerwaschilder abbauen, während sie Wahlwerbung an anderer Stelle stehen ließ. Eine Erklärung, warum die einen vom Verkehr ablenken sollten, andere aber nicht, blieb die Regierung schuldig. Vereine fürchteten, gegenüber Parteien benachteiligt zu werden.

Dabei hätten sowohl Kerwa- als auch Wahlwerbung schon damals nicht außerorts stehen dürfen, stellt Thomas Engel, Abteilungsleiter bei der Regierung von Oberfranken, klar. Zu dem Problem sei es demnach nur gekommen, weil die Landkreise die Verbote nicht streng genug durchgesetzt hätten. Soll heißen: Im Landkreis Bayreuth hat man eben mal ein Auge zugedrückt. Aber nicht nur hier. Auch in anderen Kreisen soll es so gewesen sein.

„Die Rechtslage ist eben nicht so voll eindeutig“

„Die Rechtslage ist eben nicht so voll eindeutig“, sagt Ingrid Gleißner-Klein, die Regierungsdirektorin im Bayreuther Landratsamt. Sie spricht damit auf einen Nebensatz des Paragrafen 33 der Straßenverkehrsordnung an. Dort heißt es, dass Werbung nur dann zu verbieten sei, wenn sie vom Verkehr ablenke.

Nachzuweisen, dass ein Schild nicht ablenke, dürfte künftig „sehr schwierig sein“, entgegnet Engel. Schließlich sei Werbung ja per se auf Ablenkung ausgelegt. Und Engel zitiert eine Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums, in der auch steht, dass außerorts im Interesse der Verkehrssicherheit von jeder Plakatwerbung abgesehen werden soll.

In dem Wörtchen „soll“ hatte der Bundeswahlkreisgeschäftsführer der CSU, Sebastian Machnitzke, noch vergangenes Jahr einen Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde vermutet. Ist aber nicht so, lässt Corinna Börner, die Pressesprecherin der Regierung von Oberfranken, wissen.

Werbemöglichkeiten müssen eingeräumt werden

In der gleichen Bekanntmachung schreibt das Ministerium immerhin auch, dass Parteien entsprechende Werbemöglichkeiten eingeräumt werden müssen. „Aber die Regierung ist der Meinung, dass Wahlwerbung genauso zu behandeln ist, wie gewerbliche Werbung auch“, sagt Gleißner-Klein.

In einem Brief an die Bürgermeister stellt sie daher jetzt die Spielregeln klar: Werbung außerorts ist verboten. Weil schon eine abstrakte Beeinträchtigung des Verkehrs ausreiche, müsse eine konkrete gar nicht nachgewiesen werden. Das Landratsamt sei andernfalls gezwungen, Maßnahmen zur Beseitigung der Schilder einzuleiten.

Und auf Nachfrage sagt Gleißner-Klein: „Das gilt nicht nur für die Kommunalwahl, sondern auch für die Kerwa, und zwar für immer und ewig.“