Aus dem Gerichtssaal Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornografie

Herbert Scharf
Kinderpornos hatte ein 22-Jähriger auf seinem Handy. Foto: dpa/Policia Nacional

Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft bringen die Kripo auf die Spur eines 22-Jährigen aus dem Landkreis Wunsiedel. Der hat Filme mit Minderjährigen auf seinem Handy gespeichert.

 
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Filmchen mit Pornoszenen Minderjähriger hatte ein 22-Jähriger auf seinen Handys hochgeladen. Das blieb nicht unentdeckt, sodass sich der Mann vor dem Amtsgericht Wunsiedel dafür verantworten musste. Er kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Aufgeflogen war der junge Mann bei großangelegten Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft. Diese hatte gegen einen Ring ermittelt, der Fotos und Filmchen mit Minderjährigen – teils waren es sogar Kinder von sieben Jahren – per spezieller App im Internet verbreitet hatte. Einer der etwa 700 Abnehmer der Filme aus ganz Deutschland war der junge Mann aus dem Landkreis Wunsiedel, der jetzt auf der Anklagebank des Amtsgerichts saß. Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Darstellungen wurde ihm vorgeworfen.

Zwei Handys mit Filmen

Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden bei ihm zwei Handys mit den hunderten Filmchen gefunden. Im Bett, im Bad, im Auto, unter der Dusche, auf der Treppe waren in den Streifen Kinder ab sieben Jahren beim Geschlechtsverkehr oder aufreizenden Handlungen zu sehen. Dazu ekelhafte Darstellungen sogar mit Toten.

Über einen Link, so verteidigt sich der Angeklagte, sei er zu der App mit der Kinderpornografie gekommen. Eigentlich habe er nur erlaubte Pornos ansehen wollen, keine verbotenen. „Das war eine Dummheit von mir“, meint er auf der Anklagebank. Aus dem Chatverlauf seiner Handys aber ging laut polizeilicher Ermittlung eindeutig hervor, dass er gezielt kinderpornografische Filme angefordert und auch angesehen hatte.

Der Angeklagte habe auf seinen Handys eine riesige Zahl an kinderpornografischen Inhalten gespeichert, sagte eine Kripobeamtin im Zeugenstand aus. Sogar Tötungsdarstellungen habe er abgespeichert.

Neuer Strafrahmen

Die Staatsanwältin forderte deshalb eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die man noch einmal zur Bewährung aussetzen könne, weil der Mann bisher noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten sei. Zusätzlich solle er 2600 Euro Geldstrafe bezahlen. Der Verteidiger hingegen plädierte auf eine mildere Straße von sechs Monaten auf Bewährung. Seiner Meinung nach lägen die Taten noch vor der Strafverschärfung bei kinderpornografischen Delikten.

Der Richter verurteilte den jungen Mann zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er 2500 Euro an den Kreisverband Wunsiedel des Deutschen Kinderschutzbundes überweisen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Mit dem Urteil wandte der Richter den neuen, seit 2022 geltenden Strafrahmen bei kinderpornografischen Delikten an, der die Mindeststrafe von drei Monaten auf ein Jahr angehoben hat.

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