Der Rechtsanwalt des Vermieters, Michael Söllner, bezweifelte, dass sein Mandant das Wasser abgestellt hatte. Der Kellerraum mit der Hauptleitung sei öffentlich zugänglich. Seit dem 21. Juni sei das Wasser nicht mehr abgedreht gewesen. Richterin Christine Oertwig sagte zum Vermieter gewandt: „So geht das nicht. Sie müssen das vorher ankündigen, können nicht einfach das Wasser abdrehen.“