Die Benutzungssatzung für das städtische Freibad aus dem Jahr 2001 bedürfe sowohl einer rechtlichen als auch praktischen Anpassung, erläuterte Geschäftsleiter Matthias Edtbauer in der Sitzungsvorlage. Außerdem erscheine nach 14 Jahren ohne Anpassung auch eine Erhöhung der Eintrittspreise angebracht. In der neuen Gebührensatzung, die dem Gremium von der Verwaltung vorgelegt wurde, wurde der Beschluss des Stadtrates vom 26. Januar 2022 zur Berücksichtigung der Bayerischen Ehrenamtskarte vollzogen.