Weil eine bundesweite Regelung für eine Bezahlkarte weiter auf sich warten lässt, steigt die Zahl der Kommunen in Thüringen, die eigene Wege in dieser Frage gehen. Mehrere Kreise haben bereits regionale Regelungen getroffen, darunter das Eichsfeld oder der Kreis Greiz. Weitere wollen im April damit starten. Auch die Landeshauptstadt Erfurt hatte kürzlich erklärt, sie wolle nicht mehr auf eine bundesweite Regelung warten.
Thüringens Migrationsbeauftragte Mirjam Kruppa wies Behauptungen einzelner Kommunalpolitiker zurück, dass es durch regionale Bezahlkarten-Regelungen eine Wanderung von Asylbewerbern innerhalb Thüringens gibt. "All diejenigen, die in den Thüringer Landkreisen eine Bezahlkarte ausgehändigt bekommen, sind Asylsuchende oder geduldete Menschen mit einer Wohnsitzauflage", so Kruppa. Das bedeute, die betroffenen Menschen bekommen ausschließlich in dem Landkreis, in dem sie verpflichtet sind zu wohnen, Leistungen.
Die Vereinbarung der Bundesländer sieht vor, dass ein Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bereitgestellt wird. Mit der Karte soll verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Anfang März hatte die Bundesregierung einem Gesetzentwurf zugestimmt.