Inzwischen ist das Schild wieder entfernt. Nachdem das Schild auftauchte, war eine Beschwerde aus Bad Berneck beim Landratsamt eingegangen. Auf den Tisch bekommen hat sie Maresa Liebau, Geschäftsbereichsleiterin Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verbraucherschutz. Keine einfache Angelegenheit: "In der Tat ist es allenfalls eine Problematik des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, dessen Vollzug aber nicht bei den Landratsämtern liegt", erläurte sie. "Aufgrund dessen sind wir mit dem Betreiber des Café Rheingold, dem allein die Ausübung des Hausrechts obliegt, in einem persönlichen Gespräch überein gekommen, dass das Schild auf rein freiwilliger Basis abgenommen wird."