Das Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass nur in Ausnahmefällen während der Vegetationsperiode abgeholzt werden darf, sagt Stefan Bouillon. Die beginnt am 1. März und endet am 30. September. Ihr Sinn: Sie soll den Brut- und Lebensraum von Vögeln zu schützen. Deshalb, sagt Hochbauamtsleiter Boullion, hat die Stadt gehandelt. Hat an der Herzogmühle und in der Hammerstatt Büsche und Bäume entfernen lassen. Weil an beiden Orten in diesem Jahr große Bauprojekte starten sollen. „Wir waren tätig, damit wir nicht zu Baubeginn im Sommer behindert werden.“