Eine Streitfrage, um die es in dem Berufungsprozess gehen wird, ist die, ob die Fahrerin mit Fernlicht hätte fahren müssen. „Das ist im Gesetz nicht vorgeschrieben“, sagt Dolmany dazu Für den Kronacher Fachanwalt Till Wagler, der die Nebenkläger vertritt, ist jedoch genau das der Knackpunkt. Im Gesetz stehe nur, wann kein Fernlicht einzuschalten sei. „Dennoch stellt sich für mich die Frage: Hat die Fahrerin alles ausgeschöpft, um ihre Sicht zu verbessern?“ Sie habe zu viel getrunken und das gewusst. Den Kern des Gutachtens zweifle er nicht an, so der Fachmann für Verkehrsrecht. Doch sie hätte den Mann am Straßenrand sehen können, wenn sie das Aufblendlicht angehabt hätte. „So wie sie gefahren ist, konnte sie das nicht.“ Der Sohn seiner Mandanten sei auf der weißen Linie am Fahrbahnrand gelaufen. Dabei habe er beide Arme vor dem Körper gehabt, als er von dem Auto erfasst wurde. Daraus ergibt sich für Wagler ein zweiter kritischer Punkt: das Rechtsfahrgebot. Seiner Ansicht nach sei die Studentin „äußerst rechts“ gefahren. Obwohl ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten sei. Dass es für die Eltern „unerträglich“ sei, dass die Fahrerin keine Schuld daran trage, ihren Sohn angefahren zu haben, könne er nachfühlen, so Wagler. Über den möglichen Ausgang des Berufungsprozess will er nicht spekulieren: „Die Strafe verhängt das Gericht.“