Anwalt der Eltern des Opfers: Lichtverhältnisse und Abstand zum Fahrbahnrand neubewerten Unfalltod zur Bierwoche: Debatte über Schuldfrage reißt nicht ab

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Hier ereignete sich 2012 ein schrecklicher Unfall während der Bierwoche: Eine angetrunkene Fahrerin übersah einen betrunkenen am Straßenrand und verletzte ihn tödlich. Foto: Archiv/Harbach Foto: red

Ein tragischer Unfall nach einem Bierfestbesuch. Ein 30-jähriger Mann stirbt. Die 22-jährige Fahrerin sei unschuldig, urteilt das Gericht. Die Eltern des Opfers veranlassen, dass der Fall neu aufgerollt wird. Der Anwalt der Unfallfahrerin, Thomas Dolmany, warnt vor der Berufungsverhandlung vor einseitigen Schuldzuweisungen.

 
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Der Vater des gestorbenen Mannes aus Kronach hatte sich in einem Gespräch mit dem Kurier sehr emotional über das Urteil geäußert. Er könne nicht hinnehmen, dass sein Sohn allein an seinem Tod schuld gewesen sein soll, sagte er damals. Auch äußerte er sich kritisch über den Verlauf des Prozesses am Amtsgericht Kulmbach und das zum Unfall erstellte Gutachten.

Doch einiges, was der Vater behaupte, entspreche nicht der Wahrheit, sagt der Nürnberger Anwalt Dolmany. Es gebe keine Zeugen, die gesehen hätten, wie seine Mandantin Schlangenlinien gefahren sei. Unter Drogen habe sie zum Unfallzeitpunkt ebenfalls nicht gestanden. Sie habe nur zugegeben, schon einmal Cannabis geraucht zu haben. Die Verhandlung sei sachlich verlaufen. Aus dem Gutachten gehe hervor: das Opfer sei selbst betrunken gewesen, sei auf der falschen Seite gelaufen und habe telefoniert. Vergleichbare Fälle, in denen ein erwachsener am Steuer gesessen habe, seien mit einer Geldbuße geahndet worden. „Das Jugendrecht stellt das erzieherische Wirken in den Vordergrund.“

Eine Streitfrage, um die es in dem Berufungsprozess gehen wird, ist die, ob die Fahrerin mit Fernlicht hätte fahren müssen. „Das ist im Gesetz nicht vorgeschrieben“, sagt Dolmany dazu Für den Kronacher Fachanwalt Till Wagler, der die Nebenkläger vertritt, ist jedoch genau das der Knackpunkt. Im Gesetz stehe nur, wann kein Fernlicht einzuschalten sei. „Dennoch stellt sich für mich die Frage: Hat die Fahrerin alles ausgeschöpft, um ihre Sicht zu verbessern?“ Sie habe zu viel getrunken und das gewusst. Den Kern des Gutachtens zweifle er nicht an, so der Fachmann für Verkehrsrecht. Doch sie hätte den Mann am Straßenrand sehen können, wenn sie das Aufblendlicht angehabt hätte. „So wie sie gefahren ist, konnte sie das nicht.“ Der Sohn seiner Mandanten sei auf der weißen Linie am Fahrbahnrand gelaufen. Dabei habe er beide Arme vor dem Körper gehabt, als er von dem Auto erfasst wurde. Daraus ergibt sich für Wagler ein zweiter kritischer Punkt: das Rechtsfahrgebot. Seiner Ansicht nach sei die Studentin „äußerst rechts“ gefahren. Obwohl ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten sei. Dass es für die Eltern „unerträglich“ sei, dass die Fahrerin keine Schuld daran trage, ihren Sohn angefahren zu haben, könne er nachfühlen, so Wagler. Über den möglichen Ausgang des Berufungsprozess will er nicht spekulieren: „Die Strafe verhängt das Gericht.“

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