Anwalt: Bademeister ist unschuldig

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Vanessa K. ertrank 2014 im Himmelkroner Freibad. Foto: Ute Eschenbacher Foto: red

„Die Eltern haben ihre Tochter verloren. Das ist selbst schon tragisch genug.“ Dennoch hält der Rechtsanwalt Oliver Heinekamp seinen Mandanten Reinhard S. für unschuldig. Am kommenden Donnerstag beginnt in Kulmbach der Prozess, in dem sich der ehemalige Bademeister des Himmelkroner Freibades wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss.

 
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Der Bayreuther Rechtsanwalt wandte sich am Freitag in einer Erklärung an den Kurier. Er verfasste sie auch im Namen von Ralph Pittroff, dem Kulmbacher Verteidiger der zweiten Angeklagten, der Betreuerin Gabriele B. „Wegen der gültigen Rechtslage und wegen der Besonderheiten des Sachverhalts kann es aus Sicht der Verteidiger nur ein Ergebnis in diesem Prozess geben: Freispruch“, schreibt Heinekamp.

Liegt Schuld im strafrechtlichen Sinne vor?

Bereits in einem Gespräch mit dem „Nordbayerischen Kurier“ im Frühjahr vergangenen Jahres hatte Heinekamp kritisiert, in den Medien würde der Badeunfall nur aus Sicht der betroffenen Mutter geschildert. Der Tod des Mädchens sei schlimm. Aber es sei nicht bewiesen, dass eine strafrechtlich relevante Verletzung der Aufsichtspflicht vorliege.

Auch damals berief sich Heinekamp auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs. In einem Urteil vom 19. Januar 1988 sei festgestellt worden, eine pflichtwidrige Unterlassung liege nur dann vor, „wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre“. Das bedeute, so Heinekamp: Nur wenn das Kind bei einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der beiden Angeklagten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht verunglückt wäre, könnten sie verurteilt werden.

Tauchübung oder Notsituation?

Das Mädchen könne für Außenstehende mehr oder weniger unbemerkt untergegangen sein, argumentiert der Anwalt. Selbst wenn beide Aufsichtspersonen am Beckenrand gestanden hätten, sei es nahezu ausgeschlossen, dass sie einen Unglücksfall bemerkt haben würden. Das Mädchen habe eine Schwimmbrille getragen und habe so ausgesehen, als würde es „eine normale Tauchübung“ machen. Wie hätten sie erkennen sollen, dass es sich um eine Notsituation handelt?

Bislang haben weder Reinhard S. noch Gabriele B. mit Medienvertretern gesprochen. Der Bademeister ist inzwischen Rentner und hat nach Angaben seines Rechtsanwalts mit den psychischen Folgen des Erlebten schwer zu kämpfen. Weil seine Verhandlungsfähigkeit infrage stand, wurde der Prozessauftakt immer wieder verschoben. Die Betreuerin ist weiterhin beim Kinderturnen im Einsatz. Eltern hätten sie dazu ermuntert, weil sie ihr vertrauten, so Heinekamp. „Beide Angeklagte meinen, sie sind unschuldig und für den tragischen Tod nicht verantwortlich.“

Pflicht verletzt oder nicht?

Anwalt Heinekamp führt außerdem die Richtlinien für Aufsichtspersonen in öffentlichen Bädern an, die von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen herausgegeben werden. Aus diesen gehe hervor, dass von keiner Aufsicht eine „permanente Beobachtung“ erwartet werden könne. „Wo keine Pflicht besteht, kann auch keine Pflichtverletzung vorliegen“, folgert Heinekamp.

Der Bademeister habe über 35 Jahre lang seinen Dienst unfallfrei ausgeübt. An jenem Unglückstag war er „der einzige Bedienstete der Gemeinde Himmelkron im Freibad“. Er habe sich um das ganze Gelände kümmern müssen, die Technik gewartet und den Kassendienst gemacht. Beide Angeklagten hätte sofort Erste Hilfe geleistet, als sie auf Vanessa aufmerksam wurden. Die Betreuerin sei ins Wasser gesprungen, der Bademeister habe einen Notruf abgesetzt und später eine Herzdruckmassage versucht. Der Defibrilator sei auf der nassen Haut des Kindes abgerutscht. „Alle nötigen Rettungsschritte wurden unternommen. Was hätten sie noch tun sollen?“, fragt der Verteidiger.

Eltern erheben schwere Vorwürfe

Dass dabei nicht alles ordnungsgemäß zuging, nehmen aber die Eltern der ertrunkenen Achtjährigen an. Beide treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Die Mutter kämpfte mit ihrem Anwalt Gert Lowack darum, dass weiter ermittelt wird und es zu einer Anklage kommt.Das Kind war im Schwimmerbereich leblos im Wasser treibend entdeckt worden.

Heinekamp zufolge habe das Mädchen in der Schule erzählt, es könne schwimmen. Die Eltern hätten sich mit den Betreuern nie über die Schwimmfähigkeiten des Kindes unterhalten. Schwimmflügel hätten sie dem Kind nicht mitgegeben, nur Badeanzug, Handtuch und Schwimmbrille. „Es ist und bleibt ein tragischer Unfall, an dem aber weder der Bademeister noch die Betreuerin im strafrechtlichen Sinne schuld sind“, ist Heinekamp überzeugt. Daher seien die Ermittlungen zurecht zunächst von der Staatsanwaltschaft Bayreuth eingestellt worden. Auch den Eltern seien wegen geringer Schuld keine Vorwürfe gemacht worden.

Ehrenamtliche werden abgeschreckt

Nicht nachvollziehbar sei, warum die zweite Betreuerin, die sich im Wasser bei den Nichtschwimmern befand, nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Heinekamp hält es für problematisch, von ehrenamtlichen Sportgruppenleitern oder Wasserwachtmitgliedern zu verlangen, solche Unfälle generell verhindern zu können. Bei einer Verurteilung wäre das „das Aus für zahlreiche kleine Schwimmbäder mit ähnlicher Organisation“.

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