Warum sie das alles ausgehalten habe und nicht zur Polizei oder zu einem Arzt gegangen sei, fragte das Gericht. Sie habe Wilfried W. nicht in Gefängnis bringen wollen, sagte die 47-Jährige. Zudem habe sie sich schuldig gefühlt, sie sei immer sehr pflichtbewusst gewesen. «Das Böse hat er immer mit meinen Verfehlungen begründet: Wenn ich keine Fehler gemacht hätte, hätte er nicht böse werden müssen. Zumindest hat er mir das so immer vorgeworfen», sagte Angelika W. vor dem Landgericht. Ihre eigene Rolle als mutmaßliche Täterin war bislang noch nicht Teil der Verhandlung.
Oberstaatsanwalt Ralf Meyer betonte in einer Pause, dass die von Angelika W. geschilderten eigenen Misshandlungserfahrungen nicht Teil der Mordanklage seien. Er begründete dies mit dem schon jetzt sehr umfangreichen Prozessmaterial. Die Vorwürfe hätten auch keinen Einfluss auf die Höhe des möglichen Strafmaßes. Das Landgericht Paderborn setzt den Prozess gegen das mutmaßliche Täterduo am 30. November fort. Das Urteil soll im März 2017 fallen.
dpa