Amokschütze bedauert Taten

Der wegen Mordes angeklagte Bernd G. (links) unterhält sich im Sitzungssaal im Landgericht in Ansbach vor Prozessbeginn mit seinem Anwalt Benjamin Schmitt. Der 48-Jährige muss sich in dem Sicherungsverfahren wegen zweifachen Mordes verantworten. Er soll im Juli 2015 in zwei Ortsteilen von Leutershausen bei Ansbach zuerst eine 82 Jahre alte Frau und danach einen 72 Jahre alten Radfahrer aus einem Auto heraus erschossen haben. Foto: Daniel Karmann/dpa Foto: red

Zwei Menschen soll er auf seiner Amokfahrt durch Mittelfranken im vergangenen Sommer erschossen haben: Seit Montag steht der mutmaßliche Schütze vor Gericht. In einer Erklärung bedauert er die Taten.

 
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Wegen zweifachen Mordes muss sich der mutmaßliche Amokschütze aus Mittelfranken seit Montag vor Gericht verantworten. In Haft kommt der psychisch kranke 48-Jährige jedoch voraussichtlich nicht. In einem sogenannten Sicherungsverfahren will die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Ansbach erreichen, dass der Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Wegen einer paranoiden Schizophrenie gilt er als schuldunfähig. Der 48-Jährige soll im Juli 2015 in zwei Ortsteilen von Leutershausen bei Ansbach zuerst eine 82 Jahre alte Frau und danach einen 72 Jahre alten Radfahrer aus seinem Auto heraus erschossen haben.

Nach Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit vorübergehend von dem Verfahren ausgeschlossen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hörte sich die Kammer eine Erklärung des Mannes in nicht öffentlicher Sitzung an. Wie Gerichtssprecher Jürgen Krach anschließend berichtete, stritt der Beschuldigte die Vorwürfe darin nicht ab.

Angeklagter hat eine andere Sichtweise

In der Erklärung, die der Verteidiger des Mannes verlas, betonte der 48-Jährige jedoch, er habe eine andere Sichtweise und Wahrnehmung der Geschehnisse und wolle sich dazu möglicherweise später noch äußern. Er bedauere die Vorfälle zutiefst und er bat die Angehörigen um Entschuldigung für die Folgen seines Handelns, die Verluste und die von ihm verursachten Ängste.

Die Frau und der Sohn des getöteten Radfahrers kritisierten in einer schriftlichen Erklärung, dass der Beschuldigte trotz seiner psychischen Auffälligkeit weiter eine Waffe besitzen durfte. Er habe außerdem schon lange nicht mehr regelmäßig im Schützenverein geschossen. Dies hätte der Verein ihrer Ansicht nach bemerken und den Behörden melden müssen. Sie forderten daher stärkere Kontrollen. Der 48-Jährige durfte die Pistole und den Revolver als Sportschütze zwar besitzen, aber nicht in der Öffentlichkeit mit sich führen.

Mindestens 100 Schuss Munition dabei gehabt

Auf seiner etwa eineinhalb Stunden dauernden Amokfahrt hatte der 48-Jährige laut Anklage zwei Waffen und mindestens 100 Schuss Munition bei sich. Nachdem er die Frau und den Radfahrer getötet hatte, fuhr er laut den Ermittlungen weiter und schoss auch noch auf eine Autofahrerin und später auf einen Traktorfahrer. In beiden Fällen verfehlte er aber glücklicherweise sein Ziel. Später bedrohte er noch einen Arbeiter. An einer Tankstelle in Bad Windsheim konnten Mitarbeiter den Mann schließlich überwältigen und festhalten, bis die Polizei eintraf.

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