Wie hoch ist das Bürgergeld?
Seit 1. Januar hat das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung Hartz IV abgelöst. Die Grundsicherung beträgt seitdem 502 Euro für Alleinstehende sowie 451 Euro für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft.
Das Geld erhält, wer erwerbsfähig (oder auch Rentner) ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (etwa Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag) nicht ausreichen. Allerdings: Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Berechtigten des Bürgergelds in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, bekommen es.
Und: Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld.
Wozu dient die Grundsicherung?
Das Bürgergeld ist Teil der aus Steuergeldern staatlich finanzierten Sozialleistungen. Es soll den Lebensunterhalt von bedürftigen Menschen – wie beispielsweise Bezieher von niedrigen Renten – sicherstellen.
Wenn die Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den Lebensunterhalt ausreichen, kann ein Deutschland lebender Bürger Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen enthalten, die nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden (mit AFP- und dpa-Agturmaterial).