„Er hat im Laufe der Zeit eine Selbst-Bedienungs-Mentalität entwickelt“, führt die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer aus. „Irgendwann wurde es immer selbstverständlicher, sich Geld zu nehmen.“ Die Zeiträume zwischen den Auszahlungen seien immer kürzer geworden. „Ich kann dazu nur sagen, dass es mir Leid tut“, schloss der 52-Jährige seine Aussagen vor Gericht ab. Er wolle das Geld zurückzahlen und dafür auch sein Auto verkaufen. Es sei zwar durch einen Wildunfall beschädigt worden, aber nach der Reparatur sicher noch 6000 wert.
Vetrauensverhältnis ausgenutzt
Die Richterin und die Schöffen würdigten den guten Willen des Angeklagten zwar in ihrem Urteil, folgten aber trotzdem der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie verurteilten den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Außerdem muss der 52-Jährige die Summe, die er seinen Klienten gestohlen hat, monatlich mit 120 Euro abzahlen. Der Mann habe in besonderem Maße das Vertrauensverhältnis zu seinen Klienten ausgenutzt, die ohnehin schon psychisch und körperlich benachteiligt sind, sagte Richterin Kaiser in ihrer Urteilsbegründung. Deshalb habe das Gericht die monatlich zu zahlende Rate bewusst hoch angesetzt. Der Mann solle die nächsten drei
Jahren spüren, dass er Unrecht getan habe.