KULMBACH. Mit einem dreisten Trick haben Unbekannte eine 72-jährige Kulmbacherin um einen hohen Geldbetrag betrogen. Wiederholt brachten sie die Frau dazu, ihnen hohe Beträge auszuhändigen.
Eine 72-jährige Frau aus Kulmbach hat an falsche Polizeibeamte einen hohen Geldbetrag verloren. Die Polizei Oberfranken warnt vor den Tricks der Unbekannten.
KULMBACH. Mit einem dreisten Trick haben Unbekannte eine 72-jährige Kulmbacherin um einen hohen Geldbetrag betrogen. Wiederholt brachten sie die Frau dazu, ihnen hohe Beträge auszuhändigen.
Das Opfer, eine 72-jährige Kulmbacherin, erhielt Anfang Juni einen Anruf der vermeintlichen Kriminalpolizei Kulmbach. Dabei suggerierten ihr die Trickbetrüger, dass ihr angespartes Geld auf der Bank nicht mehr sicher sei und sie es lieber abheben solle. Nachdem sie dieser Anregung nachgekommen war, behauptete der falsche Kommissar, dass es sich bei dem ausbezahlten Geld um Falschgeld handelt und bot die Abholung durch einen Polizisten an.
Als dieser erste Versuch der Betrüger geglückt war und sie dadurch eine fünfstellige Eurosumme erbeutet hatten, versuchten sie es erneut. Mit gleicher Behauptung gelang es ihnen, die Kulmbacherin zu zwei weiteren Geldübergaben zu bewegen. Insgesamt betrogen sie die Dame um einen hohen, sechsstelligen Eurobetrag.
Die Betrüger hatten die Dame in der Folge um ihr gesamtes Erspartes gebracht. Die Dreistigkeit der Anrufer gipfelte darin, dass sie versucht hatten, die Dame zur Überschreibung ihres Wohnhauses zu bringen. Ein Pressebericht über einen ähnlich gelagerten Fall, motivierte die 72-Jährige dazu, Kontakt zur echten Polizei aufzunehmen. Die Kriminalpolizei Bayreuth hat die Ermittlungen gegen die Trickbetrüger aufgenommen.
Leider handelt es sich bei diesem Fall um keinen Einzelfall. Immer wieder versuchen Betrüger mit dieser oder ähnlichen Maschen an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Aus diesem Anlass wiederholt die Oberfränkische Polizei folgende Ratschläge:
Gerade an junge Menschen und Bankmitarbeiter ergeht seitens der Polizei die Bitte und der Hinweis, die entsprechende Zielgruppe dahingehend aufzuklären und sich im Zweifelsfall an die örtliche Polizeiinspektion oder Kriminalpolizei zu wenden.