München/Ingolstadt - Nach einem vermeintlichen Stich im Arm im vergangenen Jahr bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt ist AfD-Parteisprecher Tino Chrupalla mit dem Versuch gescheitert, eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Der Antrag Chrupallas sei unzulässig, teilte das Oberlandesgericht München mit. Er habe unter anderem formale Erfordernisse nicht erfüllt.