ADAC nennt Forderung der Grünen unverhältnismäßig - Strafzettel bringen in Bayreuth dieses Jahr 450 000 Euro Ruf nach härteren Strafen für Falschparker

Von Elmar Schatz
Das Schild warnt: Wer hier falsch parkt, wird abgeschleppt. Foto: pa Foto: red

Falschparker sollen härter bestraft werden, fordern die Grünen im Bundestag. In Bayreuth erbringt die  Verkehrsüberwachung in diesem Jahr rund 450 000 Euro für die Stadtkasse, "alles in allem ein stabiler Posten im städtischen Haushalt", wie Rathaussprecher Joachim Oppold erklärt. Aber wer legt die Höhe der Verwarngelder eigentlich fest?

 
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Der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn (Dresden) sagt: "Immer mehr Menschen ärgern sich zu Recht über zugestellte Geh- und Radwege, über zugeparkte Behindertenparkplätze und blockierte Straßenbahnen und Busse. Kühn befürwortet eine Verteuerung der Strafen etwa auf ein "europäisches Durchschnittsniveau". Verglichen mit anderen EU-Ländern lägen die deutschen Strafen - zum Beispiel auch für das Parken in zweiter Reihe - um 75 Prozent unter dem Durchschnitt, heißt es in einer Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag.

Zum Parken in der zweiten Reihe, das häufig von Lieferwagen-Fahrern praktiziert werde, erklärt der ADAC-Sprecher Jochen Oesterle: "Das ist gewiss ein Ärgernis und eine Verkehrsgefährdung", doch deshalb die Strafen allgemein heraufzusetzen, wäre unverhältnismäßig.

"Offenbar entfaltet das vergleichsweise niedrige Bußgeld von 20 Euro für Falschparken - gepaart mit einer niedrigen Kontrolldichte - immer weniger einen verhaltenswirksamen oder gar eine abschreckende Wirkung", kritisieren die Grünen.

Die Bundesregierung sieht in den Bußgeldern anderer EU-Länder allerdings "kein entscheidendes Leitbild". Wie sie in ihrer Antwort an die Grünen hervorhebt, ist es Sache der Bundesländer, Verstöße gegen die Verkehrsregeln zu ahnden.

Wünscht sich die Stadt Bayreuth höhere Verwarn- und Bußgelder? Oppold erklärt: "Die Städte haben hier keine Gestaltungsspielräume; sie setzen vielmehr geltendes Recht um." Das sei eine Frage, die auf bundes- beziehungsweise landespolitischer Ebene diskutiert werde. Oppold weiter: "Die Verwarn- und Bußgelder sind im Bußgeldkatalog bundesweit einheitlich definiert und gelten insofern natürlich auch für Bayreuth. Sie liegen im Bereich von zehn bis 35 Euro - je nachdem, ob zum Beispiel auf dem Gehweg, im eingeschränkten oder absoluten Halteverbot, in einer Feuerwehrzufahrt oder auf einem Behindertenparkplatz geparkt wird.".

Der Automobilclub ADAC bestätigt, dass die Strafen für Falschparken in anderen EU-Ländern erheblich höher sind - und verweist auf die gerade erfolgte Punktereform in Deutschland. Dabei sei der gesetzliche Höchstbetrag für Verwarnungen - ohne Punkte - von bislang 35 Euro auf 55 Euro angehoben worden. Die Regelsätze seien jedoch nicht erhöht worden. So ende der teuerste Parkverstoß weiterhin bei 35 Euro.

Eine durchgängige Erhöhung - oder gar Verdoppelung der Strafen für Falschparken - würde nur zu Mehreinnahmen der Kommunen, nicht aber zu einer Verbesserung der Situation im ruhenden Verkehr führen, erklärt ADAC-Sprecher Oesterle  Jeder Regelsatz stehe in Relation zu anderen Verkehrsverstößen. Das bedeute: Wenn jetzt alle Parkverstöße doppelt so teuer werden würden, müssten auch alle anderen Verstöße doppelt so teuer werden. Das wäre absolut unverhältnismäßig.

Oppold erklärt, Aufgabe des städtischen Verkehrsüberwachungsdienstes sei es nicht, Geld in die Stadtkasse zu spülen, sondern unter kostendeckenden Rahmenbedingungen eine sinnvolle und geordnete Parkraumbewirtschaftung zu sichern. "Einfach ausgedrückt: Der Verkehrsüberwachungsdienst sorgt dafür, dass Parkplätze der Innenstadt nicht über die festgelegte Parkdauer hinaus blockiert werden, dass Feuerwehrzufahrten und Rettungswege freigehalten werden. Letztlich sorgt er für einen sinnvollen Parkplatzumschlag, damit auch andere Besucher der Innenstadt einen Parkplatz finden."

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