X (früher Twitter) muss den Account des Blogs „Die Achse des Guten“ (Achgut.com) wiederherstellen und Entschädigung zahlen. Wie aus der Urteilsbegründung des Landgerichts Karlsruhe hervorgeht, hat Twitter aus Sicht des Gerichts mit der Sperrung einen Wettbewerber zum eigenen Vorteil eingeschränkt, zudem sei das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit betroffen.