Freiwillig oder nicht, das war eine der wesentlichen Fragen, die das Gericht zu klären hatte. Denn der Angeklagte räumte offenherzig ein, bei verschiedenen Sexspielchen mitgemacht zu haben – auf ausdrücklichen Wunsch seines Bekannten und dessen 20-jähriger Freundin. Doch schon bei der Frage des angeblichen Tatorts kamen Täter und Opfer zu völlig unterschiedlichen Angaben. Während die 20-Jährige behauptete, zwei Mal in der Wohnung des Angeklagten im Bayreuther Landkreis vergewaltigt worden zu sein, sprach der Angeklagte von zwei Fällen des einvernehmlichen Sex’ mit der jungen Frau – einmal bei sich, einmal bei ihr zu Hause in der Hammerstatt. Was eine Bekannte der Frau bestätigte.