19-Jähriger im Tanzcenter mit 2,16 Promille aggressiv – Nacht in der Arrestzelle – Führerschein gesperrt Polizisten beleidigt: 1200 Euro Strafe

Von Stephan Herbert Fuchs
 Foto: red

Auf den ersten Blick ist es eine Polizistenbeleidigung, wie sie nicht selten vorkommt. Bei genauerem Hinsehen wird aber deutlich, dass derartige Fälle zunehmen. Das Amtsgericht in Kulmbach hat einen 19-Jährigen zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte mit 2,16 Promille Alkohol im Blut zwei Polizeibeamte über einen längeren Zeitraum massiv beleidigt.

 
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„Es häuft sich“, sagte einer der beiden Beamten. Über einfache Beleidigungen aufgeregter Bürger könne er hinwegsehen, nicht jedoch über derart massive Beleidigungen, wie sie der 19-Jährige gegenüber ihm und seinen Kollegen ausgesprochen hatte.

Zusammen mit drei anderen war der junge Mann am 23. Oktober kurz nach Mitternacht im Tanzcenter in Schwingen aggressiv geworden. Er habe randaliert und Gäste angepöbelt, ehe der Sicherheitsdienst die Polizei verständigte. Die anderen drei jungen Männer zeigten sich einsichtig, nur der Angeklagte nicht. Als ein Platzverweis und ein Hausverbot keine Wirkung zeigten, nahmen die beiden Beamten den 19-Jährigen fest. Der wehrte sich heftig. Die Gegenwehr half ihm nichts. Der Mann musste die Nacht in der Arrestzelle verbringen. Nicht jedoch ohne die Beamten mit dem üblichen, unter der Gürtellinie angesiedelten Vokabular zu beleidigen.

Dem Angeklagten fehlt die Erinnerung

Der Angeklagte selbst konnte sich vor Gericht an gar nichts mehr erinnern. „Wissen Sie überhaupt noch irgendetwas?“, wollte Jugendrichter Christoph Berner wissen, der Angeklagte schüttelte nur den Kopf. Natürlich bereue er das Ganze und reichte dem Polizisten im Gerichtssaal die Hand zur Entschuldigung. Mittlerweile trinke er keinen Alkohol mehr, Grund dafür ist eine Arbeitsstelle, die der Mann im Herbst angetreten hatte und die er auch unbedingt behalten möchte.

Aufhorchen ließ der Blick in das Vorstrafenregister des Angeklagten. Nur elf Tage vor der Tat wurde er wegen eines nahezu identischen Falles zu 80 gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeitsstunden verurteilt. Weil er im Juni des vergangenen Jahres mit dem Auto im Stadtgebiet von Kulmbach mit 1,4 Promille unterwegs war und bei der Kontrolle die beiden Polizisten ebenfalls massiv beleidigt hatte, wurde er damals verurteilt. Unter Einbeziehung dieses Urteils forderte Staatsanwalt Julius Klug einen Freizeitarrest, 500 Euro Geldauflage und die 80 Arbeitsstunden aus dem Ersturteil.

Geld für die Jugendsozialarbeit

Richter Berner entschied schließlich auf die Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro zugunsten der Jugendsozialarbeit der Geschwister-Gummi-Stiftung. Auch der Richter sah eine gewisse „Tendenz zur Verrohung“ in der Gesellschaft. Zusätzlich zu der Geldstrafe muss der Angeklagte fünf Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und auch sein Führerschein bleibt gesperrt. Vor Ablauf von vier Monaten darf er keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Nachdem der 19-Jährige mittlerweile einer festen Arbeit nachgeht und einen geregelten Tagesablauf hat, verzichtete das Gericht auf die Verhängung eines Freizeitarrestes.

Schwingen 20, 95512

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