Keine Aufforderung, Messer wegzulegen
Wie aus dem Bericht an den Landtag hervorgeht, hatten die Beamten den Jugendlichen aus dem Senegal auf Deutsch und Spanisch angesprochen. Offenbar hatten sie ihm aber nicht gesagt, dass er das Messer weglegen soll, so der Bericht. Wie es in dem Papier weiter heißt, hatten beide Taser-Schüsse nicht gewirkt. Der erste traf nicht richtig, der zweite hatte den Jugendlichen unter anderem am Glied getroffen. Offenbar aber nur Schmerz ausgelöst und keine weitere Reaktion.
Bislang nicht geklärt sei, wie genau der Jugendliche danach das Messer in der Hand hielt und ob und wie er sich noch fortbewegte. Dieser Punkt ist entscheidend für die Frage, ob der Polizist mit den Schüssen seine Kollegen vor einem Messerangriff gerettet hat.
Mehrere Punkte des Einsatzes sorgten für Kritik. Dabei ging es etwa um die Tatsache, dass die Bodycams der Polizisten nicht eingeschaltet waren. Die Begründung: Das Filmen „höchstpersönlicher Lebenssachverhalte“ bei einem Suizideinsatz ist nicht erlaubt. Und als die Situation kippte, wurde die Lage für die Beamten laut deren Angaben so stressig, dass keiner an die Bodycams dachte. Auch dass mehrere Schüsse aus einer Maschinenpistole auf einen offenbar suizidalen Jugendlichen gefeuert wurden, sorgte für Bestürzung. In NRW gehören seit Juli 2018 zwei MP5 in jedem Funkstreifenwagen zur Ausrüstung. Fragen warf außerdem auf, dass der 16-Jährige kurz vor seinem Tod in einer Psychiatrie gewesen war.
Demonstrationen in Dortund
Teils wurde auch der Vorwurf der Polizeigewalt laut, wobei insbesondere die Tatsache betont wurde, dass die Polizei einen schwarzen Jugendlichen erschoss. In Dortmund gab es Demonstrationen des linken Spektrums und der afrikanischen Community. Laut Staatsanwaltschaft gab es aber keine Hinweise, dass die Hautfarbe bei dem Einsatz eine Rolle gespielt hätte.
Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht nach der Ausweitung der Ermittlungen „eine neue Lage“. Das zeige aber auch, dass in dem Fall genau hingeschaut werde, sagte Reul am Donnerstag. Reul betonte, dass es sich bei allen Verfahren um einen Anfangsverdacht handele. Wie er weiter berichtete, sind gegen die Beamten inzwischen auch Disziplinarverfahren eingeleitet worden.