„Das habe ich für euch alle getan“, sagt Frank S. noch am Tatort und auf dem Weg ins Polizeipräsidium. „Ich wollte die Reker töten. Ich hoffe, dass sie stirbt.“ Mehrere Polizisten hören dies. Kurz darauf will der Attentäter von diesen Sätzen nichts mehr wissen.
Reker überlebt und tritt einen Monat später ihr Amt an. Noch Monate nach der Tat wird sie von heftigen Alpträumen geplagt. Unlängst musste sie sich einer weiteren Operation unterziehen.
Der Attentäter habe seine rechtsradikale und ausländerfeindliche Einstellung im Prozess nur verharmlost, befindet das Gericht. Schon im Alter von 16 Jahren stößt er in Bonn zur rechten Szene. Bald trägt er Springerstiefel mit weißen Schnürsenkeln. Zwei Mal ist er bei den Neonazi-Aufmärschen für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß dabei.
In den 1990er Jahren wird er wegen einer Reihe überwiegend rechtsradikal motivierter Gewalttaten verurteilt. Zwischen 1997 und 2000 sitzt er im Gefängnis. Inzwischen sind die Strafen aus seinem Vorstrafenregister gelöscht.
Weil er das Attentat gestanden hat, weil Reker wohl ohne gravierende Folgen bleibt, weil er an einer schweren paranoid-narzisstischen Persönlichkeitsstörung leidet, entgeht der 45-Jährige der von vielen Prozessbeobachtern erwarteten lebenslangen Haft.
Besonders die psychische Störung habe das Gericht anders gewertet als die Bundesanwaltschaft, sagt deren Vertreter Lars Otte nach der 80-minütigen Urteilsbegründung. Ob die Ankläger das Urteil anfechten, wollen sie nun „in Ruhe prüfen“.
Aus der Ferne meldet sich die Kölner Oberbürgermeisterin mit einer Botschaft an ihren Peiniger zu Wort: „Ich wünsche dem Attentäter, dass er zu der Einsicht kommt, dass Hass und Gewalt keine Lösung sind.“
dpa