Bisher gelten für die Haltung wildlebender Tiere in Privathaushalten in Nordrhein-Westfalen kaum Vorgaben, solange Artenschutz-Regeln erfüllt werden. SPD und Grüne hatten bereits 2014 - damals als Regierungsfraktionen - ein Gefahrtiergesetz angestrebt. Der Vorstoß war aber vor allem am Widerstand der Kommunen gescheitert. Sie hielten unter anderem die behördlichen Überwachungsaufgaben für nicht leistbar. Unterschiedliche rechtliche Einschränkungen für Gefahrtiere gibt es dagegen bereits in mehreren anderen Bundesländern - etwa in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.