Tod im Freibad: Freispruch gefordert
Freispruch, allenfalls eine Verwarnung mit Strafvorbehalt beantragte Staatsanwalt Gerhard Götz für die beiden Angeklagten im Prozess um den Tod der kleinen Vanessa im Himmelkroner Freibad. Die Anwälte der Eltern forderten in ihren Plädoyers hingegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, ohne ein Strafmaß zu nennen. Ganz am Ende flossen bei allen Tränen. Beide Angeklagte im Prozess um den tödlichen Badeunfall der kleinen Vanessa im Sommer 2014 haben sich in ihren Schlussworten vor dem Kulmbacher Amtsgericht in persönlichen Erklärungen geäußert. 29.03.2018