Rettungsdienstgesetz: Rotes Kreuz bangt um Ehrenamtliche Ärger um den Notfallsanitäter
Der Notfallsanitäter soll manches dürfen, was bislang nur ein Notarzt durfte. Zum Beispiel starke Schmerzmittel und Mittel gegen Drogenüberdosen verabreichen. Beim rechtlichen Rahmen für den neuen Beruf schlägt das BRK Alarm. "Wenn das so kommt, kollabiert unser Führungsdienst", warnt Markus Ruckdeschel, Leiter der Integrierten Leitstelle Bayreuth/Kulmbach. Das sind die Knackpunkte: 25.01.2016