Geld vom Gericht: Sportvereine chancenlos?
Geld ohne Gegenleistung gibt es nicht oft. Gemeinnützige Vereine und Organisationen haben diese Chance. Denn wer vor Gericht steht und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird, bekommt häufig eine Auflage. Manchmal Arbeitsstunden. Manchmal eine Geldbuße. Dieses Geld dürfen die Richter Vereinen zuweisen. Gut 250.000 Euro sind das jedes Jahr allein vom Landgericht Bayreuth.Die Vereine müssen sich lediglich auf eine Liste eintragen lassen und ihre Gemeinnützigkeit beweisen. Alle zwei Jahre wieder. Auch Sportvereine bemühen sich darum – bekommen aber in der Regel nichts. Nun wurden sie dazu aufgefordert, jährlich Bericht zu erstatten, wieviel sie bekommen haben. Auch, wenn das nichts war. Ihrem Ärger darüber machten sie bei der Versammlung des Stadtsportverbandes Luft. Ohne Grund, findet Clemens Hasloff, Richter am Landgericht. Das sei nämlich schon immer so gewesen – das Landgericht wollte sie nur daran erinnern. 05.05.2017