Zwei weitere Corona-Tote Alkoholverbot in Teilen von Kulmbach und Marktleugast

In der Kulmbacher Innenstadt sowie an neuralgischen Punkten in Marktleugast gilt von Freitag an ein Alkoholverbot. Foto: dpa/Daniel Karmann

Die Regelung tritt am Freitag in Kraft und gilt vorerst bis Sonntag. Kulmbachs Landrat Söllner ruft dazu auf, „zusammenzuhalten in dieser schwierigen Zeit“.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Kulmbach - Die Zahl der Corona-Todesfälle ist am Mittwoch auf 80 gestiegen. Zwei weitere Menschen starben an den Folgen der Krankheit. Das teilte am frühen Mittwochabend das Landratsamt mit. Zudem wurden 21 weitere positive Coronavirus-Fälle im Landkreis gemeldet.

Von den aktuellen Corona-Fällen fallen 91 in die letzten sieben Tage. Der 7-Tage-Inzidenz-Wert pro 100 .000 Einwohner für den Landkreis Kulmbach beträgt demnach aktuell 127,16. Stationär betreut werden derzeit 28 Menschen, davon sechs auf der Intensivstation. In Quarantäne befinden sich laut Landratsamt 437 Bürger.

Von Freitag an gilt außerdem in Teilen der Stadt Kulmbach sowie der Gemeinde Marktleugast ein Alkoholverbot. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das landesweite Verbot für den öffentlichen Raum aufgehoben hatte, sind nun die Kreisverwaltungen dafür zuständig.

Wie das Landratsamt mitteilt, habe man sich mit allen Städten, Märkten und Gemeinden abgesprochen. Im Landkreis sah offenbar nur die Gemeinde Marktleugast umgehenden Handlungsbedarf. Die Regelung tritt in der Nacht von Donnerstag auf Freitag in Kraft. Sie gilt zunächst bis Sonntag.

Hintergrund seien die mit Alkoholkonsum einhergehenden Risiken eines leichtfertigen Umgangs mit den Infektionsschutzregeln. „Die Einhaltung der Regeln ist aber gerade in der jetzigen Phase der Pandemie besonders wichtig. Das mutierte Virus macht uns allen Sorgen. Daher müssen wir alle zusammenhelfen, dass die Infektionszahlen nicht wieder ansteigen“, teilte Landrat Klaus Peter Söllner mit.

Autor

Bilder