Zugelaufener Dackel muss zurück

Lulu soll wieder in sein altes Hundeleben als «Bonny von Beelitz zurück: Ein Paar aus Bayern muss einen im Urlaub zugelaufenen Dackel an die ursprünglichen Besitzer aus Brandenburg zurückgeben. Das entschied am Mittwoch das Landgericht Potsdam nach einem jahrelangen Rechtsstreit. Weder alte noch neue Besitzer hatten auf das Tier verzichten wollen.

 
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Symbolfoto: dpa Foto: red

Lulu - so heißt die kleine Hundedame kurz und knapp bei ihrer jetzigen Familie in München. Seine ersten Lebensmonate verbrachte der Dackel allerdings unter dem klangvollen Namen Bonny von Beelitz in dem Örtchen Ferch westlich von Berlin. Im Jahr 2012 war der Rauhaardackel als Jungtier einem Jäger aus Ferch in Brandenburg davongelaufen. Urlauber lasen den Hund ohne Marke und Halsband einen Tag später nahe einer Autobahnauffahrt auf und nahmen ihn mit. Erst Jahre später erfuhren sie per Zufall von Lulus Herkunft.

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Es kam zum erbitterten Streit. Jetzt, viereinhalb Jahre später muss aus dem bayerischen Teckel wieder ein preußischer Dackel werden. So hat es am Mittwoch das Landgericht Potsdam entschieden. Die Münchner bekommen 3271,16 Euro Entschädigung für all das Hundefutter, das sie ihrem Liebling serviert haben, für den Tierarzt und für andere Kosten. Aber sie müssen das Tier auf jeden Fall zurückgeben. «Sonst kommt ein Gerichtsvollzieher und holt den Hund ab», erläutert Justizsprecherin Sabine Dießelhorst.

Die Bayern sind tieftraurig: «Lulu wird nach viereinhalb Jahren aus ihrer Familie (2 Menschen, 1 weiterer Teckel) gerissen und in eine für sie sicherlich verängstigende Situation gegeben», heißt es in einer Erklärung am Tag des Urteils. «Ob dies dem Wohl des Tieres dient, kann mehr als bezweifelt werden», prangern sie an.

Dem Gericht wäre im Sinne des Hunde-Wohles eine einvernehmliche Lösung lieber gewesen, sagt Dießelhorst. Doch weder alte noch neue Besitzer hatten auf das Tier verzichten wollen. Und vor dem Gesetz ist ein Tier nichts anderes als eine Sache. Für Fundsachen gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch klare Regelungen. «Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen», heißt es in Paragraf 985 BGB.

Und der rechtmäßige Eigentümer ist nach gültiger Rechtslage eben der Jäger aus Ferch. Seine Frau hatte ihm den Rauhaardackel zum 70. Geburtstag geschenkt. Dieses Eigentum habe der Mann aus Brandenburg nie aufgegeben, erklärt die Richterin Christel Schulz bei der Urteilsverkündung.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat das Paar nach dem Auffinden des Dackels vor viereinhalb Jahren einen entscheidenden Fehler gemacht: Die Bayern hätten das Ordnungsamt nicht eingeschaltet und somit unrechtmäßig gehandelt. Das Urteil ist unanfechtbar.

Lulus alte Identität als Bonny von Beelitz war bekannt geworden, nachdem die Münchner einen zweiten Teckel hatten anschaffen wollen und beim Züchter neue Papiere beantragten. Die Bayern beteuerten in der Mitteilung, sie hätten schon vorher auf verschiedensten Wegen nach den Ur-Besitzern gesucht - ohne Ergebnis. Der Ausreißer habe weder Halsband noch Marke gehabt. Eine Polizeistreife habe den Dackel nicht an sich nehmen wollen. Deswegen habe man das Tier mitgenommen.

dpa

 

Wenn Hunde Gegenstand von Gerichtsstreitigkeiten sind:

ZÄHNE KAPUTT: Es sollte eine freudige Begrüßung werden. Doch weil Schäferhund Camillo zu stürmisch war, ging die Zahnbrücke zu Bruch. 7000 Euro forderte der betroffene Rentner von Camillos Besitzerin, doch deren Versicherung wollte zunächst nicht zahlen. Vor dem Oberlandesgericht München kam es im Juni 2016 zum Vergleich: Die Versicherung muss nun 3250 Euro überweisen.

GEDECKTE HÜNDIN: Rüden dürfen Hündinnen nicht ohne Einverständnis von deren Besitzer schwängern. Tun sie es doch, gilt das als Sachbeschädigung. Im Jahr 2014 verlangte der Anwalt einer Hundebesitzerin vor dem Landgericht Coburg in Bayern 16 000 Euro Schmerzensgeld. Die beiden Parteien einigten sich dann aber auf eine Ausgleichszahlung von 500 Euro.

VERLEUGNETER HUND: Eine Vermieterin warf einem Mieter im Jahr 2009 vor, trotz Verbots einen Hund zu halten. Der Mann beteuerte, Bulldogge «Clyde» lebe bei seiner Mutter. «Clyde» wurde in den Zeugenstand des Amtsgerichts Köln geladen. Dort wurde klar: Die Seniorin wird mit dem großen Tier gar nicht fertig. Das Gericht gab der Vermieterin Recht.

ZU LAUTE HUNDE: Das Celler Amtsgericht untersagte 2002 einer Hundehalterin in Wietze (Niedersachsen) die Haltung von 15 Cockerspaniels. Damit wehrte sich ein Nachbar erfolgreich gegen das häufig kläffende Rudel in dem Wohngebiet. Die Frau durfte nur noch drei Hunde halten und musste nachts sowie in der Mittagszeit für Ruhe sorgen.

HUND GEGEN POSTBOTE: Briefträger, die von Hunden angegriffen werden, dürfen sich auch mit Fußtritten und Knüppeln wehren. Das Oberlandesgericht Hamm (Nordrhein-Westfalen) befand 1997, die Tierarzt-Kosten für Dackel «Biene» müsse sein Besitzer tragen - und nicht der Zusteller.