„Die Faktenlage ist klar: Die Stadt Kulmbach hat eine rechtmäßige Baugenehmigung für den Funkmast erteilt. Dieses Vorgehen wurde nach Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die Regierung von Oberfranken so auch ausdrücklich bestätigt und in keiner Weise beanstandet. Der Versuch, aus den eindeutigen Aussagen seitens der Staatsregierung nun verdrehte Schlussfolgerungen ins Feld zu führen, ist nicht mehr als Augenwischerei und verzerrt die Tatsachen. Dies ist auch gegenüber der Bürgerinitiative nicht fair. Und auch wenn es der Abgeordnete Ludwig nicht nachvollziehen kann, ist die Ermessensentscheidung der Stadt Kulmbach über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes rechtmäßig und ein durch das Baugesetzbuch legitimiertes Vorgehen, das anderenorts natürlich auch für Bauvorhaben in Anspruch genommen wird. Wir bewegen uns also zweifelsfrei auf dem Boden von Recht und Gesetz – das sollte man auch als Mitglied des Bayerischen Landtages zur Kenntnis nehmen, auch wenn es den persönlichen Präferenzen entgegensteht. Der Bauherr hatte aufgrund der erteilten Baugenehmigung das Recht, den Mast zu errichten. Es gibt keinerlei rechtliche Grundlagen für die Stadt Kulmbach, aufgrund einer Petition eine Baueinstellung zu veranlassen. Von einer ‚rücksichtlosen‘ Weiterführung der Bauarbeiten kann wirklich nicht die Rede sein. Abschließend zur Höhe des Masts: Der Bauherr hatte von Anfang an die Errichtung eines Schleuderbetonmastes in einer Höhe von 27,97 Metern mit einem zusätzlichen Aufsatzmast von 6 Metern beantragt. Diese Information sollte allen Stadtratsmitgliedern bekannt sein, da dies selbstverständlich in den Sitzungsunterlagen aufgeführt war und jederzeit nachgelesen werden kann. Somit handelt es sich auch in diesem Punkt um bewusst angeführte Falschinformationen.“ red