Zehn Tipps zum Start in den Beruf

Von Thorsten Gütling

Für über 5000 jungen Menschen in der Region beginnt heute mit dem Start in die Berufsausbildung ein neuer Lebensabschnitt. Damit der problemlos gelingt geben Experten von Versicherungen, Arbeitsagentur und Gewerkschaft Tipps, worauf man als Azubi achten sollte.

Für über 5000 junge Menschen beginnt am 1. September der Start in das erste Ausbildungsjahr. Experten geben tipps, wie das gelingt. Archivfoto: dpa Foto: red

1. Wer eines Tages nicht mehr arbeiten kann, aber noch nicht im rentenfähigen Alter ist ist, muss mit Sozialhilfe auskommen. Eine Möglichkeit das zu verhindern ist es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Für Azubis und Studenten gibt es Startpakete, sagt Uwe Dressel, Sprecher des Bezirksverbands Nordbayern im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. Denn in den ersten fünf Berufsjahren gibt es keine gesetzliche Absicherung. An welchen Versicherungsberater man sich am besten wendet? „Wenn er einem Verband angehört und dem Verein der ehrbaren Versicherungskaufleute, dann lege ich für ihn meine Hand ins Feuer“, sagt Dressel.

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2. Ob man eine Riester-Rente benötigt, darüber gibt es geteilte Meinungen. Wenn man sich aber dafür entscheidet, dann gilt: Je früher man anfängt, desto besser. Denn vom Staat kriegt einmalig 200 Euro, wer unter 25 Jahre alt ist und mit dem Riestern noch in diesem Jahr anfängt. Dazu gibt es in jedem weiteren Jahr vom Staat 154 Euro Zuschuss.

3. Solange man die erste Ausbildung absolviert, greift die Haftpflichtversicherung der Eltern. Ab der zweiten Ausbildung, also auch bei Abbruch und Wechsel von Studiengang oder Ausbildungsberuf, steht man ohne Versicherung da, wenn man etwas kaputt macht oder jemanden körperlich schädigt. Ganz ähnlich verhält es sich mit der Rechtsschutzversicherung die greift, wenn man juristischen Beistand braucht.

4. Was tun, wenn’s schief geht? Wenn sich der Betrieb oder der Beruf als der falsche erweisen oder die Berufsschule als zu schwer? Beate Scherm, Teamleitern Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit Bayreuth sagt: „Sofort Kontakt zu dem Berufsberater aufnehmen, den man während der Schulzeit schon kennengelernt hat. Dann sind zwischen drei und acht Stunden kostenlose Nachhilfe pro Woche möglich, den Kontakt stellt die Arbeitsagentur her. Wenn das nichts hilft, sollte man die Ausbildungsberater der Kammern aufsuchen.

5. Kündigen in der Probezeit geht schnell und einfach – für beide Seiten. Bis Oktober kann man noch relativ einfach den Ausbildungsbetrieb oder Beruf wechseln. Vorausgesetzt, man meldet sich bei der Arbeitsagentur. Nur dann werden die Berufsberater dort schnell über wieder frei werden Stellen informiert. Bei der Arbeitsagentur heißt es aber: „Erst eine neue Stelle suchen, bevor man die alte hinschmeißt.“

6. Darf man gleich zu Beginn Urlaub nehmen? „Urlaubsanspruch muss man sich erarbeiten“, sagt Beate Scherm. Urlaub kann man daher frühestens ab dem zweiten Monat nehmen, viele Ausbildungsverträge sehen aber ein Urlaubsverbot innerhalb der ersten sechs Monate vor. Näheres regelt, soweit vorhanden, der Tarifvertrag.

7. Die erste Zeit der Ausbildung ist anstrengend. Wer frisch von der Schule kommt, ist es nicht gewohnt, sich den ganzen Tag zu arbeiten. Dazu kommt: Es ist frustrierend, wenn alles neu ist und man wegen jeder Kleinigkeit jemanden fragen muss. Beate Scherm rät: „Lieber zweimal fragen als kein Mal. Wer zu viel fragt und dadurch nervt, wird das schon erfahren.“ Dazu kommt: Wer sich zu ruhig verhält, der wirkt desinteressiert. Scherm sagt: „Das erste Jahr geht schnell rum und im zweiten gehört man schon zu den alten Hasen.“

8. „Tarifverträge bieten mehr Schutz als Gesetze“, sagt Gewerkschaftssekretärin Tina Krause. Während Gesetze einen Mindestschutz garantieren, sei in den Tarifverträgen mehr für die Arbeitnehmer ausgehandelt worden. Zum Beispiel mehr Urlaub. Krause rät daher, bei der Wahl des Ausbildungsbetriebes auf Betriebe mit Tarifverträgen zu achten. Aber auch wenn kein Tarifvertrag vorliegt gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das regelt, das Auszubildende unter 18 Jahren andere Pausen haben müssen, als ältere Beschäftigte. Dazu kommt: Auszubildende dürfen keinen vollwertigen Arbeitsplatz ersetzen. „Azubis haben ein Recht darauf zu lernen und dürfen auch mal Fehler machen“, sagt Krause.

9. „Betriebe, in denen es Betriebsräte oder Personalräte gibt, sind die besseren Ausbildungsbetriebe“, sagt Krause. Der Vorteil: auch als Auszubildender kann man dort über wesentliche Fragen des Betriebes mitbestimmen. Idealerweise gibt es sogar eine eigene Jugend- oder Auszubildendenvertretung. Die kann in kleinen Betrieben auch nur aus einer Person bestehen, sei aber ein Gradmesser dafür, welch hohen Stellenwert die Ausbildung in einem Betrieb einnehme.

10. Wer hinaus vermutet, dass der Chef des Ausbildungsbetriebes Dinge verlangt, die nicht in Ordnung sind, der sollte sich erst an den Betriebsrat und dann an eine Gewerkschaft wenden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Chef verlangt, dass man Überstunden macht, am Abend telefonisch erreichbar ist oder am Wochenende zur Arbeit erscheint. Die Gewerkschaften beschäftigen Experten zu fast allen Themen der Arbeitswelt. Um ihren Rat in Anspruch nehmen zu können, muss man allerdings Mitglied werden.