Das Landgericht Memmingen ordnete in seinem Urteil am Dienstag zwar die Unterbringung des 31-Jährigen in der Psychiatrie an, setzte sie aber gegen mehrere Auflagen für fünf Jahre zur Bewährung aus. Voraussetzung für ein Leben in Freiheit ist unter anderem, dass der an einer Psychose erkrankte Mann aus dem Unterallgäu an einer ambulanten Therapie teil- und regelmäßig Medikamente einnimmt.