In einer aktuellen Pressemitteilung kritisiert der Bayerische Gemeindetag das Vorhaben der Staatsregierung. Der Gesetzentwurf sieht zwar nicht vor, dass die Flüchtlinge in den Orten bleiben müssen, in denen sie auch in der Gemeinschaftsunterkunft gelebt haben. "Dann würden wir die Gemeinden im Regen stehen lassen, die schon viele Asylsuchende aufgenommen haben", sagt Johann Keller vom Bayerischen Landkreistag. Vielmehr sollen die Regierungsbezirke und Landkreise die Möglichkeit bekommen, die Menschen gleichmäßig auf alle Gemeinden neu zu verteilen. „Diese beabsichtigte Regelung läuft aber ins Leere, wenn vor Ort keine Wohnung zur Verfügung steht“, befürchtet Gemeindetagspräsident Uwe Brandl.