Man kann es sich wirklich kaum vorstellen: Da terminiert ein Gericht einen Prozess gegen einen Angeklagten, der in U-Haft sitzt. Schöffen werden geladen, Zeugen, der Verteidiger. Die Haftanstalt wird informiert, dass zum festgesetzten Termin der Angeklagte vorzuführen ist. Am Ende sind alle da, nur der Angeklagte fehlt. Aber nicht etwa, weil er zwischenzeitlich stiften gegangen ist. Nein. Da liegen ganz andere Gründe vor. Amtsrichter Roland Köhler hat sie am Mittwoch erfahren – aber erst, als es bis zum Beginn der Verhandlung nur noch Minuten dauerte, die Schöffen und der Verteidiger schon eingetroffen waren und schon etliche der Zeugen vor dem Gerichtssaal warteten.