Vor dem Verwaltungsgericht wehrt sich ein Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts gegen die Anordnung des Landratsamts. Den Rechtsstreit hätte er sich schenken können. Von der Behörde wollte der Kläger aber noch etwas anderes.
Unsere Aboempfehlung:
Sie haben ein Print-Abo?
Redakteur Tel.: 0921 294-173 E-Mail schreiben