Kann es sich die Bahn in dieser Lage erlauben, Geld für Berater auszugeben, wenn Zweifel bestehen, ob die Gegenleistung angemessen ist? Das ist die Kernfrage, mit der die Prüfungsgesellschaft EY Beraterverträge mit Ex-Bahn-Managern aus den Jahren 2010 bis 2018 unter die Lupe genommen hat. Dem Vernehmen nach wurden in elf Fällen Verstöße gegen das Aktienrecht festgestellt. Die Prüfer werden im Aufsichtsrat Bericht erstatten.
Die Überprüfung betraf nach Bahnangaben auch Beraterverträge mit dem früheren nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers; der CDU-Politiker ließ Anfragen zu dem Thema unbeantwortet. Wie in Aufsichtsratskreisen zu hören war, prüft der Konzern die Möglichkeit, frühere Vorstände zur Kasse zu bitten. Auch Abmahnungen oder Rügen für Verantwortliche waren zuletzt im Gespräch.